#Einkommensabsicherung, #Unternehmen COVID, Cannabis, psychische Erkrankungen: was sich in der Risikoprüfung geändert hat 29.04.2025 | Interview mit Simon Laule In der Risikoprüfung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden manche Krankheitsbilder differenzierter bewertet. Simon Laule, Gruppenleiter Underwriting Leben der Stuttgarter, erläutert, worauf es dabei bei der Risikoprüfung ankommt. Simon Laule © Die Stuttgarter Eine der größten Herausforderungen der vergangenen Jahre war sicher die Corona-Pandemie. Wie hat sich COVID-19 auf die Risikoprüfung ausgewirkt? LAULE Die Pandemie führte zu einer erhöhten Unsicherheit hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken, insbesondere bei älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Dies erschwerte die Risikobewertung, da die langfristigen Auswirkungen von COVID-19 auf die Gesundheit zu Beginn noch nicht vollständig bekannt waren. Die große Herausforderung lag sicher darin, bei den ständigen Anpassungen und Änderungen alle Mitarbeitenden im Bereich der Risikoprüfung auf demselben Wissensstand zu halten. Wie hat Die Stuttgarter darauf reagiert? LAULE Zu Beginn mussten wir unsere Annahmerichtlinien dahingehend in Windeseile auf den Prüfstand stellen. Auf Basis von Empfehlungen unserer Rückversicherer und immer neuer Erkenntnisse wurden die Annahmerichtlinien im Laufe der Pandemie mehrfach angepasst. Wir haben zudem einen Corona-Fragebogen mit gezielten Fragen entwickelt, um auch bezüglich dieser Vorerkrankung die richtigen Antworten zu erhalten. Dies erleichterte uns die Risikobewertung und Rückfragen waren nicht mehr erforderlich. „Wir haben zudem einen Corona-Fragebogen mit gezielten Fragen entwickelt, um auch bezüglich dieser Vorerkrankung die richtigen Antworten zu erhalten.“ Ein weiterer neuer Rahmenfaktor ist die Teillegalisierung des Konsums von Cannabis. Wie gehen Sie damit in der Risikoprüfung und den Annahmerichtlinien um? LAULE Studien haben gezeigt, dass der Konsum von Cannabis, insbesondere in jungen Jahren, mit einem erhöhten Risiko für psychische Erkrankungen wie Psychosen und Depressionen verbunden ist. Versicherer müssen diese Risiken in ihrer Risikoprüfung berücksichtigen, da sie die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit erhöhen können. Aufgrund der Teillegalisierung und der dennoch bestehenden potenziellen gesundheitlichen Folgen des Cannabiskonsums haben auch wir unsere Annahmerichtlinien angepasst. Was haben Sie konkret verändert? LAULE Wir haben unseren Drogenfragebogen überarbeitet. Seit Januar 2025 steht er unseren Geschäftspartnern in aktualisierter Form zur Verfügung. Wie der Gesetzgeber sehen wir den Cannabiskonsum von unter 18-Jährigen als höchst riskant, nicht erlaubt und für uns nicht versicherbar an. Bei volljährigen Personen ist die Versicherbarkeit abhängig vom tatsächlichen Konsumverhalten. Bis etwa zum 25. Lebensjahr befindet sich das Gehirn im Entwicklungsprozess. Das in Cannabis enthaltene rauschbewirkende Tetrahydrocannabinol (THC) stört diesen Entwicklungsprozess und kann den Reifeprozess und die kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erheblich beeinträchtigen. Je mehr THC Jugendliche zu sich nehmen, desto gefährdeter ist die Entwicklung ihres Gehirns. Das müssen wir in den Annahmerichtlinien entsprechend berücksichtigen. „Wir haben unseren Drogenfragebogen überarbeitet. Seit Januar 2025 steht er unseren Geschäftspartnern in aktualisierter Form zur Verfügung.“ Führt gelegentlicher Cannabiskonsum dann zu einem Aufschlag, einem Ausschluss oder einer Ablehnung eines BU-Antrags? LAULE In der Regel können wir einen nur gelegentlichen Konsum ohne Erschwernisse annehmen. In diesem Fall können Antragsteller über 25 Jahre grundsätzlich normal und Antragsteller zwischen 18 und 24 Jahren mit einem Zuschlag versichert werden. Sobald der Cannabiskonsum jedoch regelmäßig erfolgt, kommt es auf die Häufigkeit an. Dann kann ein Risikozuschlag oder gar eine Ablehnung des Antrags am Ende der Risikoprüfung stehen. Wir sind jedoch kulant, wenn Jugendliche – etwa aus Neugier auf einer Party – nur ein einziges Mal Cannabis konsumiert haben. Unter 18-Jährige können in diesem Fall normal versichert werden, wenn der einmalige Konsum bereits über ein Jahr zurückliegt. Sprechen wir konkret über die Schüler-BU. Über welche Krankheitsbilder sollte ein Vermittler, der zur Schüler-BU berät, unbedingt Bescheid wissen? LAULE Zwischen 10 % und 30 % der Kinder und Jugendlichen sind chronisch krank. Sie leiden unter anderem an Allergien der Atemwege oder der Haut, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Asthma bronchiale, Diabetes und Herzerkrankungen. Psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Aufmerksamkeitsstörungen (AD[H]S) oder Depressionen gehören auch zu der Liste chronischer Erkrankungen junger Menschen. Fragen zur Versicherbarkeit beantworten erfahrene Risikoprüfer unter der Hotline-Nummer 0711 665-2310. Welche chronischen Erkrankungen von Kindern führen automatisch zu einer Ablehnung? LAULE Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Am häufigsten führt das Zusammenspiel mehrerer Erkrankungen zu einer Ablehnung. Wir sehen etwa aus Sicht des Kunden den Versicherungsschutz bei mehr als 2 Ausschlussklauseln bereits als so stark eingeschränkt, dass wir ablehnen. Bei besonders schweren Vorerkrankungen wie etwa Krebs, Epilepsie, Diabetes oder schwerer Depression kann es bereits auch hier zu einer Ablehnung kommen. Auf der anderen Seite stellt nicht jede Vorerkrankung sofort ein erhöhtes Risiko dar. „Wir sehen etwa aus Sicht des Kunden den Versicherungsschutz bei mehr als 2 Ausschlussklauseln bereits als so stark eingeschränkt, dass wir ablehnen.“ Was gilt generell bei psychischen Vorerkrankungen, wenn es sich nicht um eine schwere Depression handelt? LAULE Anders als in früheren Zeiten ist nicht bei jeder psychischen Vorerkrankung der Versicherungsschutz gänzlich ausgeschlossen. Entscheidend ist die Art der psychischen Erkrankung, deren Ausprägung, Behandlung und zeitlicher Verlauf. Ein typisches Beispiel: Ein Schüler erhält wegen eines Todesfalls in der Familie psychologische Hilfe. Wenn er nur wenige Tage in der Schule fehlt und der Vorfall länger als sechs Monate zurückliegt, spricht nichts gegen eine normale Annahme des Antrags. Ein anderes Beispiel: Ein Student lässt sich wegen Prüfungsangst psychologisch behandeln und weist aus diesem Grund ebenfalls nur wenige Fehltage auf. Hier gilt, dass der Antrag mit einer Ausschlussklausel angenommen werden kann, falls der Vorfall mindestens ein halbes Jahr zurückliegt. Falls der Student inzwischen in den Beruf gestartet ist, kann die Ausschlussklausel auch entfallen. Es gibt also fast immer einen Weg? LAULE Auch aufgrund des medizinischen Fortschritts sind heutzutage immer mehr Kunden – wenn auch mit Klauseln oder Zuschlägen – versicherbar. Fakt ist: Bei rund 92 % unserer BU-Anträge kommt schlussendlich ein Versicherungsvertrag zustande. Aktuelle Kampagne Aktuell beleuchten wir die immer noch stark unterschätzte Bedeutung einer Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier stellen wir die Eltern mit ihren finanziellen Folgen in den Mittelpunkt der Beratung. Die zentralen Punkte haben wir in einer Präsentation zur Beratung und Sensibilisierung der Kunden zum Download zusammengestellt. 2 emotionale Filme können in Präsentationen eingesetzt oder über Social Media geteilt werden. Vertriebskampagne: Schüler-BU Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sichert nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern finanziell ab. Mit unserer neuen Kampagne stellen Sie die Familie in den Mittelpunkt Ihrer Beratung. Zur Kampagne
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