#Altersvorsorge König der Steuersparer: neue steuerliche Vorteile der Basisrente 20.03.2025 | Die Stuttgarter Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurden die Regelungen zum Rentenfreibetrag in der Basisrente angepasst. Millionen von Menschen profitieren erstmals – oder können sich über einen erhöhten Freibetrag freuen. © Die Stuttgarter Dass die Basisrente attraktive Steuervorteile bietet, ist kein Geheimnis. Die hohe Abzugsfähigkeit der Beiträge in der Ansparphase ist und bleibt ein überzeugendes Argument bei der Beratung von Freiberuflern, Selbstständigen und Besserverdienenden. Was viele Ihrer Kunden nicht wissen – und was für viele bis jetzt auch keine Rolle spielte –: Das Wachstumschancengesetz bietet erweiterte Steuervorteile in der Rentenphase. Gemeint ist der Rentenfreibetrag, also der Anteil der Bruttorente, der bei Rentenbezug der Basisrente einkommensteuerfrei bleibt. Dieser wurde 2005 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes festgelegt – und im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zugunsten Ihrer Kunden neu geregelt. Konkret: Der Gesetzgeber hat die Frist für die sukzessive Senkung des Rentenfreibetrags auf 0 % verlängert, von ursprünglich 2040 auf nun 2058. Der im Jahr des individuellen Renteneintritts gültige Rentenfreibetrag bleibt für die gesamte Rentenbezugszeit unverändert, gilt also ein Leben lang. Für Millionen Selbstständige und Freiberufler lohnt die Altersvorsorge mit der Basisrente jetzt noch mehr. Diese Rentenjahrgänge profitieren von der Neuregelung: Der Rentenfreibetrag steigt für alle Menschen, die bis 2039 in Rente gehen – um bis zu 8,5 Prozentpunkte. 18 weitere Rentenjahrgänge, die zwischen 2040 und 2057 in Rente gehen, erhalten sogar erstmals einen Rentenfreibetrag. Dieser beträgt im besten Falle satte 9 %. Alt- und Neuregelung des Rentenfreibetrags im Überblick Grundsätzlich gilt: Jeder Kunde, der sich für die Altersvorsorge mit der BasisRente entscheidet, ist ein König der Steuersparer. Und je früher ein Kunde in Rente geht, desto höher fällt sein individueller Rentenfreibetrag aus. Für die Marketingansprache von Bestands- und Neukunden hat Die Stuttgarter für Sie eine Themenpräsentation vorbereitet. Unter dem humorvollen Motto: „König der Steuersparer“ können Sie Ihre Kunden jetzt über die neuen steuerlichen Vorteile der Basisrente informieren. Die königlichen Vorteile, die Ihre Kunden mit der BasisRente erzielen, lassen sich mithilfe des BasisrentenBERATERs des IVFP übrigens ganz einfach berechnen und präsentieren. Weitere Informationen zur Neuregelung des Rentenfreibetrags erhalten Sie in unserer Themenpräsentation (zum Download). Die Stuttgarter BasisRente ist ideal für Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener. Mit der Stuttgarter entscheiden sich Ihre Kunden für einen verlässlichen und finanzstarken Partner in der Altersvorsorge. Mit Möglichkeiten für Zuzahlungen, Beitragspausen, einen flexiblen Rentenbeginn und den Einschluss einer BUZ bietet die Stuttgarter BasisRente Flexibilität und die Sicherheit, die eigene Altersvorsorge auch an veränderte Lebensumstände anpassen zu können. Kunden, denen Nachhaltigkeit wichtig ist, können unsere BasisRente auch als GrüneRente abschließen, die nach ökologischen, sozialen und ethischen Maßstäben investiert. Weitere Informationen zur Stuttgarter BasisRente finden Sie auf der Produktseite. Sprechen Sie Ihre Kunden doch gleich auf ihr königliches Sparpotenzial an! Nutzen Sie dafür unsere Vertriebshilfen: Präsentation | Basisrente | König der Steuersparer Informationen zur Neuregelung des Rentenfreibetrags und den steuerlichen Vorteilen – anschaulich aufbereitet für Ihre Beratung. Social-Media-Posts | Basisrente | König der Steuersparer Verbreiten Sie die Kunde von den königlichen Steuersparmöglichkeiten auch in Ihren sozialen Kanälen! Sie erhalten ein Bild mit 2 Textvorschlägen zur Ansprache von Neu- bzw. Bestandskunden. Präsentation für Ihre Beratung Informationen zur Neuregelung des Rentenfreibetrags sowie zu den Marketing-Zielgruppen – anschaulich aufbereitet für Ihre Beratung. Herunterladen Social-Media-Posts Verbreiten Sie die königliche Kunde von den Steuersparmöglichkeiten auch in Ihren sozialen Kanälen! Sie erhalten ein Bild mit 2 Textvorschlägen zur Ansprache von Neu- bzw. Bestandskunden. Paket herunterladen
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#Unternehmen Neuer Koalitionsvertrag: Statements von Vorstandvorsitzendem Dr. Guido Bader 14.04.2025 Zur Person: Dr. Guido Bader Seit 2009 bei der Stuttgarter Versicherungsgruppe & seit Juni 2021 Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Versicherungsgruppe studierter & promovierter Wirtschaftsmathematiker Ressorts & Verantwortlichkeiten: Aktuariat und Produktentwicklung für die Personen- und Kompositversicherung, Kapitalanlage […] Weiterlesen
#Unternehmen Wechsel im Nachhaltigkeitsmanagement: Annkatrin Schöller übernimmt bei der Stuttgarter 14.04.2025 Als Nachhaltigkeitsbeauftragte wird Annkatrin Schöller die Ausrichtung der Stuttgarter in diesem Bereich gemeinsam mit dem unternehmensinternen Nachhaltigkeitsboard strategisch weiterentwickeln. Ein besonderer Fokus ihrer Arbeit liegt auf der transparenten Berichterstattung und der Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Ziel […] Weiterlesen
#Unternehmen Makler-Champions 2025: Ralf Berndt als „Persönlichkeit des Jahres“ ausgezeichnet 14.04.2025 | Die Stuttgarter Ein Abend voller Auszeichnungen – mit einem besonderen Höhepunkt Die Verleihung des Awards Makler-Champions 2025 in Köln stand wieder ganz im Zeichen exzellenter Vermittlerunterstützung. Ausgezeichnet wurden Versicherer, die sich im Urteil von Maklerinnen und Maklern […] Weiterlesen