#Einkommensabsicherung, #Vertriebsservice Mehr Klarheit, mehr Praxisnähe, kürzere Abfragezeiträume: Das sind die Neuerungen in der Stuttgarter BU 04.08.2025 | Die Stuttgarter Ob Gesundheitsfragen, die Überarbeitung der Annahmerichtlinien oder die Aktualisierung der Risikofragebögen: Unsere Neuerungen schaffen einen echten Mehrwert für Ihre qualifizierte Kundenberatung. © iStock | sturti 1. Kürzere Abfragezeiträume bei den Gesundheitsfragen Die Abfragezeiträume wurden bei allen Berufsunfähigkeitstarifen (BU), beim GrundSchutz+ und den Risikolebensversicherungen (RLV) verkürzt. Für Erwachsene gilt bei vielen Behandlungen – etwa bei Allergien, Infektionen sowie Erkrankungen der Augen, Haut, Ohren und des Geruchs- oder Geschmackssinns – und bei der Frage nach Arbeitsunfähigkeit bzw. Medikamenteneinnahme seit August 2025 ein Abfragezeitraum von nur 3 Jahren. Bei den Gesundheitsfragen erfolgt die Nachfrage nach beabsichtigten oder empfohlenen stationären Behandlungen nur für die kommenden 12 Monate. 2. Mehr Klarheit und Praxisnähe durch verbesserte Annahmerichtlinien Die Annahmerichtlinien zu BU und GrundSchutz+ werden regelmäßig geprüft und angepasst. Ziel ist es, unseren Kunden einen passenden Versicherungsschutz zu bieten – auch dank klaren Annahmerichtlinien und einem schlanken Antragsprozess. Deshalb haben wir unsere Richtlinien wie folgt verbessert: Neuregelung der finanziellen Risikoprüfung: Die bisher erforderliche Zusatzerklärung entfällt, die Einkommensangaben können direkt im Antrag gemacht werden. Verbesserte Elternzeitregelung: Diese sieht vor, dass sich die Berufsgruppeneinstufung bei allen Berufsunfähigkeitstarifen (BU), beim GrundSchutz+ und den Risikolebensversicherungen (RLV) nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit richtet. Bei bestehendem Arbeitsvertrag wird der Beruf vor der Elternzeit zugrunde gelegt, während ohne Arbeitsvertrag die Einstufung als Hausfrau/Hausmann erfolgt. Grundlage für die finanzielle Angemessenheit ist dabei das Einkommen vor der Elternzeit. Bessere Berufsgruppeneinstufung für junge Menschen in Übergangsphasen wie FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Au-Pair oder Work & Travel. Die Berufsgruppeneinstufung erfolgt seit August auf Basis der zuletzt ausgeübten Tätigkeit. Durch die Angaben im Fragebogen können wir prüfen, ob eine bessere Berufsgruppeneinstufung möglich ist. Die Einkommensgrenze bei Kündigung einer Vorversicherung wird von 30.000 € auf 36.000 € angehoben. 3. Aktualisierte Risikofragebögen der Stuttgarter Alle Risikofragebögen wurden überprüft: 42 Risikofragebögen aus den Bereichen Medizin, Beruf, Sport, Auslandsaufenthalte und finanzielle Angaben wurden aktualisiert. 19 Risikofragebögen, zum Beispiel zu AD(H)S oder Influencern/Bloggern, sind neu. 23 Fragebögen wurden gestrichen, zum Beispiel zu Corona oder Schwangerschaft. Fazit: Mit attraktiven Prämien, exzellenten Bewertungen und nun spürbar optimierten Prozessen in der Risikoprüfung überzeugen die Stuttgarter BU-Tarife im Dreiklang aus Preis, Produkt und Prozess. Sie haben Fragen zu den Neuerungen oder zum Produkt? Sprechen Sie uns gerne an! Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier. Kennen Sie schon unsere aktuelle Kampagne zur Schüler-BU – gut fürs Kind und gut für die Eltern? Selbstverständlich profitieren Ihre Kunden auch hier bereits von den verbesserten Prozessen. Vertriebskampagne: Schüler-BU Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sichert nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern finanziell ab. Mit unserer Kampagne stellen Sie die Familie in den Mittelpunkt Ihrer Beratung. ZUR KAMPAGNE
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#Vertriebsservice, #Altersvorsorge, #Einkommensabsicherung Ihr smarter Weg zum Abschluss: der Stuttgarter eAntragsprozess 17.12.2025 | Die Stuttgarter Mit dem Stuttgarter eAntrag mit eSignatur bringen Sie Tempo und Leichtigkeit in Ihren Arbeitsalltag. Kein Papierkram, keine Umwege – stattdessen ein digitaler Prozess, der einfach funktioniert! Ihre Kundinnen und Kunden unterschreiben, wann und wo sie möchten – und Sie behalten jederzeit den Überblick. Weiterlesen
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