Neue Tarifwelt der Stuttgarter zum 1. Januar 2025

Zum Januar 2025 ist der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungsprodukte erstmals seit mehr als 30 Jahren gestiegen, von 0,25 % auf 1 %. Das hat Vorteile für Sie und Ihre Kunden. Die Stuttgarter hat ihr Produktportfolio entsprechend verbessert.
Neue Tarifwelt der Stuttgarter zum 1. Januar 2025

Auswirkungen des neuen Höchstrechnungszinses für Lebensversicherer

Der Höchstrechnungszins stellt die Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins dar, mit dem Lebensversicherer ihre Deckungsrückstellung berechnen dürfen. In der Praxis der deutschen Lebensversicherer ist dieser Höchstrechnungszins identisch mit dem Garantiezins, mit dem die Beiträge kalkuliert werden. Ein höherer Garantiezins bedeutet, dass weniger Beitrag für die gleiche Versicherungsleistung bezahlt werden muss. Oder umgekehrt, dass für den gleichen Beitrag mehr Leistung versichert werden kann. Dies gilt allerdings nur für Neuverträge seit dem 1.1.2025.

„Ein höherer Garantiezins bedeutet, dass weniger Beitrag für die gleiche Versicherungsleistung bezahlt werden muss. Oder umgekehrt, dass für den gleichen Beitrag mehr Leistung versichert werden kann.“

Janick Schache, Produktmanager bAV und GrüneRente bei der Stuttgarter

Verbessertes Produktportfolio bei der Stuttgarter

Die Stuttgarter hat zum Jahreswechsel alle Altersvorsorge- und Biometrie-Produkte mit dem neuen Rechnungszins neu kalkuliert und bietet damit allen Neukunden bessere Konditionen an.

Parallel dazu ist das bestehende Produktportfolio optimiert und ergänzt worden. Hierbei sind insbesondere die Wiedereinführung der 100%igen Bruttobeitragsgarantie bei den hybriden Tarifen comfort+ und performance+ im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage sowie die überarbeiteten Berufsunfähigkeitstarife zu erwähnen.

In der Altersvorsorge sind die Vorteile für Geschäftspartner und Kunden insbesondere höhere garantierte Rentenleistungen sowie höhere garantierte Rentenfaktoren. Für Hybridprodukte steigt zudem die (anfängliche) Fondsquote.

Außerdem ist durch die Erhöhung des Höchstrechnungszinses auch wieder der Beitragserhalt in Form einer Bruttobeitragsgarantie über 100 % grundsätzlich darstellbar.

Die Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung

In der betrieblichen Altersversorgung hat Die Stuttgarter ihr Portfolio zum 1. Januar 2025 erweitert. Konkret gibt es bei den hybriden Produktmotoren comfort+ und performance+ bei Vertragsabschluss eine Wahlmöglichkeit, eine Bruttobeitragsgarantie von 80 % oder 100 % zu vereinbaren. Eine nachträgliche Änderung dieser Bruttobeitragsgarantie während der Vertragslaufzeit ist jedoch nicht möglich. Angeboten werden die Produktmotoren weiterhin als beitragsorientierte Leistungszusage in den Durchführungswegen Direktversicherung (Tarife DirektRente comfort+ und performance+) sowie Unterstützungskasse bzw. Pensionszusage (Tarife RückdeckungsRente comfort+ und performance+).

Überzeugend: hohe Flexibilität in der bAV

Durch die zusätzliche Bruttobeitragsgarantie zeigt Die Stuttgarter eine hohe Flexibilität, insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Zielgruppen. Während die Bruttobeitragsgarantie von 80 % vor allem chancenorientierte Kunden anspricht, stellt die „neue“ Bruttobeitragsgarantie von 100 % eine sicherheitsorientierte Alternative in Verbindung mit den Renditechancen von Investmentfonds dar – sowohl für die Kunden als auch (haftungsrechtlich) für den Arbeitgeber und den Vermittler.

Die Neuerungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Stuttgarter Berufsunfähigkeitstarife wurden mit der Rechnungszinserhöhung neu kalkuliert und die Berufsgruppenzuordnung verbessert.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel „Die Stuttgarter verbessert ihr BU-Pricing bei vielen Berufen“

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