#Einkommensabsicherung Sommer, Sonne, BU-Zeit! 05.05.2026 Bald beginnen die Sommerferien. Das heißt, jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Eltern auf die Einkommensabsicherung ihrer Kinder anzusprechen. Denn der Start in ein neues Schuljahr, vielleicht sogar in eine weiterführende Schule oder Ausbildung ist ein passender Anlass, sich um die Zukunft der Kids Gedanken zu machen! Bei der Stuttgarter profitieren Ihre Kunden außerdem bis zum letzten Sommerferientag vom erweiterten Schülerstatus – sogar, wenn danach eine Ausbildung folgt! © shutterstock | Inside Creative House Die eigene Arbeitskraft ist das wichtigste Zukunftskapital, das ein junger Mensch mitbringt. Umso wichtiger, sie früh genug abzusichern! Bei der Stuttgarter geht das mit der BU PLUS für Schüler bereits ab 10 Jahren. Warum sich das für Ihre Kunden rentiert und wie Sie den erweiterten Schülerstatus als Verkaufsargument einsetzen können, erfahren Sie hier. Mit dem erweiterten Schülerstatus vorteilhafte Konditionen sichern Normalerweise endet das Schuljahr in Deutschland kurz nach der Ausgabe der Zeugnisse. Treten Schüler danach in eine neue Schulform ein oder beginnen eine Ausbildung, müssen sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegebenenfalls mit einer höheren Einstufung rechnen. Nicht so bei der Stuttgarter! Wir verlängern den aktuellen Schülerstatus bis zum Ende der Sommerferien des jeweiligen Bundeslandes. Das heißt: Bei Abschluss einer BU vor Ende der Sommerferien gilt weiterhin der Schülerstatus der jeweiligen Schulform und ggf. der Klassenstufe für die Einstufung der Berufsgruppe! Diese Regelung gilt sogar für künftige Azubis: Diese werden noch als Schüler eingestuft und nicht gemäß dem gewählten Ausbildungsberuf. Es genügt, dass: der Antrag bis spätestens Ende der Sommerferien des jeweiligen Bundeslandes bei der Stuttgarter vorliegt, der technische Versicherungsbeginn spätestens zu Monatsbeginn des Monats liegt, in welchem auch die Sommerferien des entsprechenden Bundeslandes enden, und die geplante Ausbildung noch nicht angefangen hat. Am Beispiel Baden-Württemberg: Die Sommerferien enden in diesem Jahr am 12.9.26. Damit darf der technische Versicherungsbeginn spätestens der 1.9.26 sein. Erweiterter Schülerstatus – auch über die Sommerferien hinaus Schüler, die nach dem Schulabschluss nicht sofort eine Ausbildung beginnen, sondern folgende Tätigkeiten ausüben: Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Work und Travel, Au-Pair, werden weiterhin mit dem zuletzt ausgeübten Schülerstatus (Schulform und Schulklasse) eingestuft. Bei all diesen Tätigkeiten direkt nach Schulabschluss kann auf die unmittelbar zuvor ausgeübte Tätigkeit abgestellt werden – in diesem Fall auf die jeweilige Schulart und letzte Klassenstufe. So kann ein aktueller Abiturient mit der günstigen B04 Berufsgruppe eingestuft (Schüler Gymnasium, Sekundarstufe II) und bis zu maximal 18.000 EUR BU-Jahresrente versichert werden. Wichtige Zusatzinformation zu möglichen Auslandsaufenthalten, bspw. bei Work & Travel oder Au-Pair Tätigkeit: Ein Auslandsaufenthalt außerhalb der Europäischen Union (EU) ist individuell zu prüfen. Unkritisch sind dabei grundsätzlich Aufenthalte in den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Nutzen Sie die Sommerferienzeit für Ihre Beratung zur Schüler-BU! Berufsunfähigkeitsabsicherung schon für Kinder? Na klar! Nach wie vor gilt: Je früher mit der elementaren Absicherung der Arbeitskraft begonnen wird, desto besser! Denn mit einem frühen Abschluss sichern Eltern ihren Kindern viele Vorteile, die sich auch auf deren zukünftige Absicherung auswirken: Uneingeschränkter Zugang – Jugendliche haben in der Regel noch keine Vorerkrankungen. Ein Antrag in höherem Alter kann Ausschlüsse oder Ablehnung zur Folge haben. Attraktive Beiträge – Kindern sind besonders attraktive Beiträge sicher. Für das gesamte Berufsleben! Das lohnt sich langfristig. Individuelle Einstufung – Für Schüler werden die Beiträge auf Basis des Schulzweigs und der Klassenstufe ermittelt. Beitragsschutz bei Beginn der Ausübung einer Risikosportart – Auch hier bleiben die günstigeren Beiträge bestehen. Eingeschränkte Abfrage – Der Raucherstatus wird erst bei Versicherten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr abgefragt. Vorteilsmitnahme: Durch Entfall einer erneuten Risikoprüfung gilt die attraktive Schülereinstufung auch für spätere Nachversicherungen. Dies gilt nur für Neuverträge ab Januar 2024. Zudem ist zu bedenken, dass Menschen in jungen Jahren im Falle schwerwiegender Erkrankungen oder Unfallfolgen noch vollkommen unzureichende oder sogar keine finanzielle Absicherung durch gesetzliche Versicherungen genießen. Dabei lauern auch bereits im Schulalter diverse gesundheitliche Gefahren und Risiken, die zu einer Schulunfähigkeit führen können: Beginnend von ADHS und Konzentrationsschwierigkeiten über starke Abhängigkeiten von Social Media, Cybermobbing, Essstörungen und Allergien bis hin zum schwerwiegenden Sportunfall. Eine eigene Absicherung entlastet daher im Fall der Fälle die gesamte Familie finanziell. Zum Beispiel, wenn ein Elternteil die Arbeitszeit reduzieren muss, um sich um das verletzte bzw. schwer erkrankte Kind zu kümmern – und so das Familieneinkommen sinkt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sichert nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern finanziell ab. Mit unserer Kampagne stellen Sie die Familie in den Mittelpunkt der Beratung. Mit der Stuttgarter BU PLUS für Schüler schon heute die Arbeitskraft von morgen schützen. Insbesondere für Gymnasiasten ab der 5. bzw. 11. Klasse sowie für angehende Azubis empfiehlt sich der Abschluss der preislich sehr attraktiven Stuttgarter BU-PLUS für Schüler. Diese zahlt u.a. auch bei bestimmten schweren Krankheiten und Einschränkungen. Mit der Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Sommer kommen! Die Stuttgarter BU ist mehrfach ausgezeichnet und überzeugt durch Top-Pricing, hervorragende Produktqualität und verbesserte Prozesse. Lesen Sie selbst. (Verlinkung zu aktuellem BU Beitrag)
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