#bAV, #Aktuell, #Altersvorsorge So reduzieren Sie mit der bAV die Kosten für Arbeitgeber nachhaltig 27.10.2025 | Markus Paschke, Die Stuttgarter Eine leistungsstarke Betriebsrente steigert nicht nur die Mitarbeitermotivation, sie führt bei richtiger Konzeption auch zu erheblichen Kosteneinsparungen beim Arbeitgeber. Mit einem Vergleichstool lassen sich anhand von Praxisbeispielen aus der Vertriebsunterstützung bAV der Stuttgarter die Einspareffekte der bAV gegenüber einer Gehaltserhöhung nachrechnen. Markus Paschke © Die Stuttgarter Den größten und nachhaltigsten Effekt hat eine moderne betriebliche Altersversorgung, wenn ein möglichst hoher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung mit einer freiwilligen zusätzlichen Arbeitgeberrente kombiniert wird. Bei der Stuttgarter wird dieses Konzept Ticketmodell genannt. In der Praxis ergänzen Unternehmen die Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden über den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent hinaus oftmals mit 20 bis 50 Prozent. Und sie zahlen meist niedrige dreistellige Beiträge pro Mitarbeiter freiwillig in eine Arbeitgeberrente ein, die nach dem Unternehmen benannt werden kann. Anders als eine klassische Lohnerhöhung verpufft der Effekt einer Arbeitgeberrente nicht. „Im Gegensatz zur Lohnerhöhung wird die Arbeitgeberrente nicht als selbstverständlich empfunden, das Unternehmen kann deren Mehrwert darüber hinaus immer wieder thematisieren. Die Motivation und die Unternehmenstreue der Mitarbeitenden werden dadurch nachhaltig positiv beeinflusst“, unterstreicht Markus Paschke, bAV-Experte bei der Stuttgarter, den Vorteil. Kosten und Steuern gleichzeitig sparen Eine Entgeltumwandlung kann die Sozialabgaben und damit die Lohnnebenkosten reduzieren, die durch die Weitergabe als Arbeitgeberzuschuss der Versorgung eines Mitarbeiters zugutekommen. Und Beiträge für eine zusätzliche Arbeitgeberrente reduzieren als Betriebsausgaben den Unternehmensgewinn und die darauf zu zahlende Steuer. Arbeitgeberbeiträge für Geringverdiener (aktuell bis 2.575 Euro monatlicher Bruttolohn) werden zudem, unter den Voraussetzungen des § 100 EStG, mit bis zu 288 Euro pro Jahr steuerlich gefördert. Wie wirkt sich das konkret in der Praxis aus? Im ersten Praxisfall hat ein bAV-Vermittler der Stuttgarter im vergangenen Jahr einem Elektronikunternehmen in Hessen mit 30 Mitarbeitern ein Ticketmodell eingerichtet. Die Belegschaft ist im Durchschnitt 45 Jahre alt und verdient zwischen 3.500 und 4.000 Euro brutto. Zwischen Anbahnung und Umsetzung vergingen 15 Monate, da unter anderem intensive Gespräche mit dem Datenschutzbeauftragten stattfanden und die Versorgungsordnung über einen externen Dienstleister erfolgte. In diesem Fall trennte das Unternehmen die Arbeitgeberfinanzierung von der Entgeltumwandlung. 83 Prozent der Mitarbeitenden schlossen die Arbeitgeberrente ab, die Entgeltumwandlung fand mit 57 Prozent weniger Zuspruch. „Der Grund war die Verteilung der Mitarbeiter über ganz Deutschland mit hauptsächlich Homeoffice-Arbeit“, erklärt Paschke. Dennoch erzielt das Unternehmen unterm Strich eine Förderquote für das bAV-Konzept von rund 52 Prozent, das heißt, mehr als die Hälfte der Aufwendungen werden staatlich gefördert. Im Vergleich zu einer gleichwertigen Gehaltserhöhung fallen für das Unternehmen pro Jahr rund 3.900 Euro weniger an Kosten an. Konkrete Kostenersparnis mit Vertriebstool errechnen Wie kommt man auf diese Zahl? „Unser Vergleichstool analysiert detailliert die Mitarbeiteraufteilung nach Versicherungsbemessungsgrenzen und berücksichtigt die verschiedenen Kostentypen wie Sozialabgaben“, so Paschke. Dies wird dann den Effekten einer vergleichbaren Lohnerhöhung gegenübergestellt. Nach der Eingabe einer Reihe von Einkommens- und Unternehmensdaten errechnet das Tool die Betriebsausgaben sowohl für den arbeitgeber- als auch für den arbeitnehmerfinanzierten Teil des bAV-Konzepts, ebenso werden Unternehmensersparnis und Nettoaufwand ausgewiesen. Bei einem jährlichen Arbeitgeberbeitrag von 1.500 Euro steht im Fall des hessischen Technikunternehmens ein Nettoaufwand von 11.276,58 Euro pro Jahr zu Buche. Im Falle einer Gehaltserhöhung von 1.500 Euro läge dieser bei 15.151,67 Euro. Ergo spart das Unternehmen 3.875,09 Euro, wenn es sich für die bAV anstelle der Gehaltserhöhung entscheidet. Besonders eindrücklich: Das Tool berechnet auch, welchen Mehrumsatz das Unternehmen erzielen müsste, um diese Ersparnis bei Entscheidung für eine Gehaltserhöhung voll zu kompensieren. Hier wären es unter Annahme von 2 Prozent Umsatzrendite erhebliche 193.754,60 Euro! „Das ist ein sehr überzeugendes Argument im Beratungsgespräch für eine bAV-Lösung in Form eines Ticketmodells“, unterstreicht Paschke. Das zweite Beispiel betrifft eine Großhandelsfirma mit etwas geringerem Gehaltsniveau und jüngerer, aber größerer Belegschaft mit 50 Mitarbeitern. Hier gab es einen höheren freiwilligen Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent auf die Entgeltumwandlung und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit sofort 40 Euro Einzahlung in eine Arbeitgeberrente. Anders als beim ersten Unternehmen wurden beide bAV-Komponenten gekoppelt. Prompt fiel die Beteiligungsquote mit 86 Prozent höher aus. Hier wurde eine ähnliche Unternehmensersparnis im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung errechnet: Das Unternehmen spart jährlich 3.700 Euro. Die Förderquote liegt in diesem Fall bei 54 Prozent. Weitere Informationen und praktische Vertriebsunterstützung (z.B. Infoblätter) zur betrieblichen Altersversorgung und zum Ticketmodell der Stuttgarter finden Sie hier.
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