Das Wichtigste im Blick. Mit unseren Impulsen zur Altersvorsorge-Reform 2027. Mehr erfahren Bereit für die größte Reform in der Altersvorsorge seit 25 Jahren? Das Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes (AVRG) am 1. Januar 2027 markiert den größten Umbruch in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente (2002). Die neue geförderte Vorsorge wird einfacher und attraktiver – und das für viel mehr Menschen als bisher.Als unabhängigem Vermittler bietet Ihnen die Altersvorsorge-Reform neue Möglichkeiten, einzelne, auch neue Zielgruppen anzusprechen und die staatlich geförderte Vorsorge mit richtig guten Argumenten zu platzieren. Die Stuttgarter unterstützt Sie dabei mit fundierten Informationen, Weiterbildungsangeboten und Vertriebshilfen. Überblick Das sollten Sie über die AV-Reform 2027 wissen Umstellung der Fördersystematik Die Zulagenförderung wird vom Bruttoeinkommen entkoppelt und ist in Zukunft abhängig vom eingezahlten Beitrag. Die mögliche Gesamthöhe der Grundzulage steigt auf 540 Euro jährlich.Bereits mit einem Monatsbeitrag von 30 Euro (360 Euro pro Jahr) erhalten Sparer eine höhere Grundzulage (180 Euro pro Jahr) als die Riester-Höchstförderung (175 Euro pro Jahr). Mehr Flexibilität in der Beitragsgarantie Die strikte 100%-Bruttobeitragsgarantie wird gelockert. Damit schafft das Altersvorsorgereformgesetz erstmals die Möglichkeit, auch mit renditeorientierten Produkten ohne Garantie staatlich gefördert vorzusorgen. Für Garantieprodukte sieht das Gesetz künftig wahlweise eine Bruttobeitragsgarantie in Höhe von 80 % oder 100 % vor. Weitere Möglichkeit der Auszahlung Bei Riester war eine lebenslange Leibrente die einzige Option. Die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge erlaubt nun auch die Umsetzung eines Auszahlungsplans als gleichwertige Alternative. Bedingung für die Zeitrente: Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum Erreichen des 85. Lebensjahrs laufen. Neue Produkte Das Altersvorsorgereformgesetz definiert 3 mögliche Produktkategorien: das Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Bruttobeitragsgarantie, das Altersvorsorgedepot sowie das stark reglementierte Standarddepot – beide ohne Beitragsgarantie. Damit können erstmals Fondsgesellschaften, Banken und Neobroker in den Markt der geförderten Vorsorge eintreten. Öffnung des Förderkreises Neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind erstmals auch Selbstständige und Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung berechtigt, eine staatlich geförderte private Altersvorsorge abzuschließen. Vor allem gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern kann die neue Altersvorsorge als relevanter Türöffner dienen. Weiterbildung Ihr Informationsvorsprung: Online-Seminare rund um die Altersvorsorgereform 21 Aug 2026 Fit für die Zukunft – die neue Altersvorsorgereform Aufzeichnung Ansehen 13 Okt 2026 AV-Reform: Die neue Fördersystematik – verstehen, berechnen und mit dem Fördervergleichsrechner des IVFP beraten. Online-Seminar Anmeldung demnächst möglich 13 Nov 2026 AV-Reform: Der Wunsch nach Garantien bei der Altersvorsorge – (neue) Zielgruppen verstehen und beraten. Online-Seminar Anmeldung demnächst möglich 18 Dez 2026 AV-Reform: Die neuen Produktlösungen zur staatlich geförderten Altersvorsorge bei der Stuttgarter – beraten und verkaufen. Online-Seminar Anmeldung demnächst möglich Optionen für bestehende Riester-Kunden AV-Reform: Bestand hat Bestand – für welche Kunden der Bestandsschutz sinnvoll ist. Video Ansehen AV-Reform: Wechsel der Förderung – für welche Kunden ist das möglich. Video Ansehen AV-Reform: Neue Produktwelt – für welche Kunden lohnt sich ein Neuabschluss. Video Ansehen Reform kompakt Im Fokus: Das steckt in der neuen Vorsorge Riester vs. Reform: die wichtigsten Unterschiede Neue Zulagen- und Steuerregelung, Änderungen bei Mindestbeiträgen, Garantie und Anlageformen. Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede im kompakten Vergleich. Mehr erfahren Riester vs. Reform: Die wichtigsten Unterschiede Durch das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge einfacher, flexibler und bietet mehr Menschen Zugang zu Förderung. Alte und neue geförderte Vorsorge im direkten Vergleich ZulagenBeiträge & GarantieFörderungAnlage & Auszahlung Zulagen Zulagenberechnung Riester einkommensabhängig AVRG beitragsabhängig Grundzulage Riester max. 175 € AVRG max. 540 € Kinderzulage Riester max. 300 € pro Kind AVRG max. 300 € pro Kind Berufseinsteiger-Bonus Riester einmalig 200 € AVRG einmalig 200 € Beiträge & Garantie Mindestbeitrag p.a. Riester einkommensabhängig4 % des RV-pflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens mind. 60 €, um die volle Förderung zu erhalten AVRG einkommensunabhängigmind. 120 € Max. geförderter Beitrag p.a. Riester max. 2.100 € abzgl. Zulagenanspruch AVRG max. 1.800 € Bruttobeitragsgarantie Riester 100 %verpflichtend AVRG 0 %, 80 % oder 100 %wählbar Förderung Steuerliche Förderung Riester Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag + Zulagen bis max. 2.100 €; Günstigerprüfung AVRG Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag (max. 1.800 €) + Zulagen ohne Deckelung; Günstigerprüfung Förderberechtigte Riester rentenversicherungspflichtig Beschäftigte z. B. Angestellte, Beamte, Eltern in Elternzeit, Bürgergeld-Empfänger sowie Ehepartner der Genannten AVRG Erweiterung um Selbstständige und Pflichtmitglieder in berufsständischenVersorgungseinrichtungen Anlage & Auszahlung Anlage/Investment Riester sicherheitsorientiert (Garantiepflicht) AVRG mehr Renditeorientierung möglich Kosten Riester keine gesetzliche Deckelung AVRG 1 % für Standarddepot, sonst keine Deckelung Auszahlung Riester lebenslange Leibrente AVRG lebenslange Leibrente oder Auszahlplan (Zeitrente) mit Mindestentnahmedauer bis Erreichen des 85. Lebensjahrs Die Reform eröffnet neue Zielgruppen für Ihre Beratung Erstmalig in Deutschland:eine zulagengeförderte, investmentbasierte Vorsorge Die Abkehr von der strikten Garantiepflicht (100 %-Bruttobeitragsgarantie) ermöglicht staatliche geförderte, renditeorientierte Vorsorgeprodukte – allen voran das Altersvorsorgedepot. Damit können auch Investment-orientierte Zielgruppen mit der neuen Vorsorge gezielt angesprochen werden. Jetzt auch zulagenberechtigt:Freiberufler und Gewerbetreibende Das AVRG eröffnet dem breiten Kreis der Selbstständigen erstmals Zugang zu einer zulagengeförderten Altersvorsorge. Damit erweist sich die neue staatlich geförderte Vorsorge für unabhängige Vermittler als möglicher und relevanter Türöffner besonders zu Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Die neue Fördersystematik: verbessert, vereinfacht, erhöht Die geförderte Vorsorge wurde an vielen Stellen verbessert. Welche Vorteile das neue System für Ihre Kunden mitbringt und wie sich die Förderung berechnet. Mehr erfahren Die neue geförderte Altersvorsorge: verbessert, vereinfacht, erhöht Die geförderte Vorsorge wurde an vielen Stellen verbessert. Welche Vorteile das neue System für Ihre Kunden mitbringt und wie sich die Förderung berechnet. Die maximal mögliche Grundzulage wird mehr als verdreifacht – von 175 € auf 540 €. Die Berechnung von Grund- und Kinderzulage wird vereinfacht und auch für Ihre Kunden verständlich. Die Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug werden – für Eltern sogar deutlich – erhöht (auf mindestens 2.340 €). Mit einem Monatsbeitrag von nur 25 €erhalten Eltern bereits die max. Kinderzulage (300 € pro Kind). Mit einem Monatsbeitrag von nur 30 € erhalten Sparer ab 2027 bereits 180 € Grundzulage. Der monatliche Mindestbeitrag für die staatlich geförderte private Altersvorsorge steigt von 5 € auf 10 €. Die neue Fördersystematik wird deutlich einfacher – auch in der Berechnung Zulagenberechnung beitragsabhängig Mindestbeitrag 120 € p.a. Max. geförderter Beitrag: 1.800 € p.a. Grundzulage max. 540 € p.a. Berechnung:auf die ersten 360 € Eigenbeitrag: 50 % Zulage (entspricht 50 Cent je eingezahltem Euro)darüber hinaus (bis insgesamt max. 1.800 € Eigenbeitrag): 25 % Zulage (entspricht 25 Cent je eingezahltem Euro) Beispiel:jährlicher Eigenbeitrag 600 €:(360 € x 50 %) + (240 € x 25 %) = 240 € Grundzulage Kinderzulage max. 300 € pro Kind Berechnung:auf max. 300 € Eigenbeitrag: 100 % Zulage (entspricht 1 € je eingezahltem Euro) Beispiel:jährlicher Eigenbeitrag 120 €, 3 Kinder: 120 € x 100 % x 3 = 360 € Kinderzulage Schnellrechner In 2 Klicks zur AVRG-Zulage So wird die neue Vorsorge steuerlich gefördert Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag (max. 1.800 €) + Zulagen ohne Deckelung; Günstigerprüfung So wird die neue Vorsorge steuerlich gefördert Sonderausgabenabzug Zusätzlich zur Zulagenförderung wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge auch weiterhin steuerlich besser behandelt. Die Einzahlungen (Eigenbeiträge) plus die erhaltenen Zulagen können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Diese Regelung bedeutet gegenüber Riester eine Erhöhung des Höchstbetrags für den Sonderausgabenabzug von 2.100 Euro auf mindestens 2.340 Euro (maximaler Eigenbeitrag plus maximale Grundzulage ohne Kinderzulage). Haben Sparer außerdem Anspruch auf Kinderzulage, erhöht sich diese Berechnungsgrenze entsprechend weiter. Günstigerprüfung Die sogenannte Günstigerprüfung durch das Finanzamt bleibt ebenfalls erhalten. Hierbei prüft das Finanzamt bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung und Anmeldung der Vorsorgebeiträge als Sonderausgaben, ob – gemessen an der Höhe der erhaltenen Zulagen – ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht. Ein berechneter Steuervorteil über die erhaltenen Zulagen hinaus wird zurückerstattet bzw. verrechnet. Abgeltungssteuerfreiheit Für Versicherungsprodukte gilt in der neuen staatlich geförderten privaten Altersvorsorge auch weiterhin die Abgeltungssteuerfreiheit in der Ansparphase. Die Besteuerung der Altersvorsorge erfolgt nachgelagert in der Auszahlungsphase zum dann anwendbaren, individuellen Einkommensteuersatz. 3 neue Produktkategorien für die Vorsorge Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukt: Die neue geförderte Altersvorsorge bietet Kunden mehr Freiheit bei der Wahl der Anlageform und der Garantiehöhe. Die 3 neuen Produkte im Überblick. Mehr erfahren 3 neue Produktkategorien für die geförderte Altersvorsorge Zu den wichtigsten Zielen der Reform gehörten die Abschaffung der Garantiepflicht und die Senkung der Abschluss- und Produktkosten. Auf dieser Grundlage entsteht mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) eine fast vollständig neue Produktlandschaft mit 3 neuen Produktkategorien. Garantieprodukt 80 % oder 100 % Beitragsgarantie Versicherungsprodukt(Fondspolice/Rentenversicherung) Anlageoptionen: keine Vorgaben Auszahlung als lebenslange Leibrente oder Auszahlplan (mind. bis 85. Geb.) Mehr Das Garantieprodukt: Kunden haben die Wahl zwischen einer Bruttobeitragsgarantie in Höhe von 80 % oder 100 %. Altersvorsorgedepot Ohne Beitragsgarantie Versicherungsprodukt (Fondspolice) oder Wertpapierprodukt (Fondssparplan) Anlageoptionen:Wahl aus bestimmten ETFs und Fonds (OGAW, offene Publikums-AIF, ELTIF, europäische Staatsanleihen) Auszahlung als lebenslange Leibrente oder Auszahlplan (mind. bis 85. Geb.) Mehr Das Altersvorsorgedepot: Zum ersten Mal ist ein Produkt ohne Kapitalgarantie im Rahmen der geförderten Vorsorge verfügbar. Der Verzicht auf Bruttobeitragsgarantien ermöglicht zeitgemäße, investmentbasierte Produkte mit Rendite- und Wachstumsfokus.Außerdem wird der Markt der geförderten privaten Altersvorsorge erstmalig für Banken, Fondsgesellschaften und Neobroker geöffnet, die das Altersvorsorgedepot als Wertpapierprodukt anbieten dürfen. Das Altersvorsorgedepot wird daher – je nach Anbieter –als Fondspolice oder als Fondssparplan abschließbar sein.Was im Depot angelegt werden kann, ist im Rahmen einer Positivliste gesetzlich geregelt: Zugelassen sind OGAW (nach UCITS-Richtlinie) bis SRI 5, offene Publikums-AIF bis SRI 5, ELTIF (europäische Langfristfonds) bis SRI 5 sowie Euro-Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten. Standarddepot Ohne Beitragsgarantie Versicherungsprodukt (Fondspolice) oder Wertpapierprodukt (Fondssparplan)Anlageoptionen: Verteilung auf 2 vorausgewählte Fonds (je 1 Sicherheits-Fonds und 1 Chancen-Fonds)Auszahlplan (mind. bis 85. Geb.) Mehr Das Standarddepot: Das Standarddepot ist als stark vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots konzipiert und unterliegt strengen Vorgaben. Es zeichnet sich vor allem durch die Regulierung der Anlageoptionen aus.Das Depot darf nur aus genau zwei OGAW (Investmentfonds/ETFs nach EU-Standard) bestehen, wobei einer sicherheitsorientiert (SRI 1 oder 2) und einer chancenorientiert (SRI 3, 4 oder 5) sein muss. Die Fonds werden vom Anbieter verbindlich festgelegt. Der Kunde kann nur über die Verteilung des Vertragsguthabens auf die beiden Fonds entscheiden.Die Effektivkosten für (ausschließlich) das Standarddepot sind gesetzlich auf maximal 1,0 % p. a. gedeckelt. Auch die Möglichkeit eines reinen Onlineabschlusses wurde im AVRG für das Standarddepot verbindlich vorgeschrieben. Weitere Abschlussformen sind jedoch erlaubt. Für alle neuen Produkte gelten einheitliche Regeln Alle 3 Produktkategorien werden sowohl bei der Zulagenberechnung als auch bei Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung gleichbehandelt. Die Abschlusskosten für alle Produkte der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge müssen, gesetzlich verbindlich, über deren gesamte Laufzeit verteilt werden. Zusatzversicherungen wie zum Beispiel die optionale Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit werden in der neuen Produktwelt durch das AVRG ausgeschlossen. Maximal 2 geförderte Verträge pro Person erlauben Flexibilität, sollen laut AVRG-Begründung dennoch „Bürokratie und Kleinbetragsrenten vermeiden“. Vertriebshilfen Alles Wichtige für Sie zum Nachlesen Vermittler-Info | Was Ihre Riester-Kunden jetzt wissen sollten Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Reform – kompakt zusammengefasst für das Gespräch mit Ihren Riester-Bestandskunden. Ansehen Download Vermittler-Info | Schichten der Altersvorsorge Die 3 Schichten der Altersvorsorge ab 2027 im Überblick: Vor- und Nachteile sowie Zielgruppen, Vertriebsfokus und passende Tools für jede Schicht. Ansehen Download FördervergleichsRECHNER Riester-Vertrag behalten oder besser neue Altersvorsorgeprodukte ab 2027? Vergleichen Sie mit wenigen Klicks, wie hoch die staatliche Förderung Ihrer Kunden beim gewählten Eigenbeitrag ausfallen kann. Zum Rechner Dialog Fragen und Antworten rund um das Altersvorsorgereformgesetz Wie wird die Kinderzulage berechnet und wie lange wird sie gezahlt? Die Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind bis maximal 25 Jahre ausgezahlt. Die Zulagenberechnung erfolgt dabei beitragsabhängig mit einer Förderung von 100 % (pro Euro Eigenbeitrag wird 1 Euro Zulage gewährt). Die maximale Höhe der Kinderzulage pro Kind beläuft sich auf 300 Euro jährlich.Gut zu wissen: Die Kinderzulage wird dem kindergeldberechtigten Elternteil zugeordnet. Sofern die Zustimmung beider Eltern vorliegt, kann die Kinderzulage auch dem anderen Elternteil zugeordnet werden. Was passiert mit dem Restkapital im Rahmen eines Auszahlungsplans bei vorzeitigem Tod des Versicherten? Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Auszahlungsplans, kann das restliche Kapital förderunschädlich auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden. Eine Vererbung an Kinder (oder Dritte) gilt als sogenannte „schädliche Verwendung“: Zulagen und gewährte steuerliche Vorteile müssen in diesem Falle zurückgezahlt werden. Die Berechnung der Rückzahlung erfolgt anteilig auf das zum Zeitpunkt des Todes noch vorhandene geförderte Restkapital. Können die neuen Produkte im Rahmen der Altersvorsorgereform 2027 auch schon 2026 abgeschlossen werden? Nein, die Antragstellung und Policierung für die neuen Produkte können frühestens am 1.Januar 2027 – nach Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetztes – erfolgen. Die Beratung zu den neuen Möglichkeiten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge kann und darf bereits 2026 durchgeführt werden. Welche Möglichkeiten haben Riester-Bestandskunden, in die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge zu wechseln? Der Wechsel in das neue Förderregime: Möchten Riester-Kunden ihre alten Vertragskonditionen erhalten, aber von der neuen Fördersystematik profitieren, können sie einen reinen Regimewechsel vornehmen. Der Wechsel gilt für alle vorhandenen Riester-Verträge des Kunden und kann nicht rückgängig gemacht werden. Beantragt ein mittelbar zulagenberechtigter Ehepartner ebenfalls Zulagen, so wird auch dessen Vertrag „automatisch“ nach dem neuen System gefördert. Abschluss eines neuen Vertrags ab 1.Januar 2027: Mit Abschluss eines neuen geförderten Altersvorsorgevertrags werden automatisch alle Riester-Altverträge auf das neue Förderregime umgestellt. Kunden haben die Möglichkeit, das bisher angesparte Kapital aus dem Riester-Vertrag in den neuen Altersvorsorgevertrag zu übertragen (empfohlen). Alternativ kann der Riester-Vertrag ruhend gestellt oder auch weiter bespart werden. Löst die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Schicht 2) für Selbstständige die Basisrente (Schicht 1) ab? Nein, die Basisrente und die neue staatlich geförderte Altersvorsorge können sich jedoch hervorragend ergänzen. Die neue Vorsorge wird für Selbstständige vor allem durch die Zulagenförderung attraktiv. Mit einem Jahres-Eigenbeitrag von 1.800 Euro kann jedes Jahr die volle Grundzulage in Höhe von 540 Euro beansprucht werden. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Kinderzulage. Die Basisrente erweist sich vor allem als sinnvolles Werkzeug, um relevante (hohe) Beiträge für die eigene Altersvorsorge zurückzulegen. Und das mit deutlich höherer Beitragsflexibilität: Immerhin können Ledige in die Basisrente bis zu 30.826 Euro (2026) pro Jahr steuerlich begünstigt einzahlen.Der Sonderausgabenabzug der Basisrente (Schicht 1) und AVRG-Produkten (Schicht 2) werden voneinander unabhängig behandelt. Selbstständige können also ohne Nachteile von der Zulagenförderung profitieren und weiterhin in vollem Umfang in eine Basisrente einzahlen. Wie viele staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge kann ein Kunde ab 2027 abschließen? Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) begrenzt die Anzahl der neu abgeschlossenen, staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge ab dem 1. Januar 2027 auf 2 Verträge pro Zulagenberechtigtem. Bestehende Riester-Verträge können zusätzlich weitergeführt werden. Sie werden nicht auf diese 2 Verträge angerechnet. Ihre Frage ist nicht dabei? Stellen Sie uns Ihre Frage rund um die neue Altersvorsorge. Unsere Expertinnen und Experten antworten Ihnen. „*“ zeigt erforderliche Felder an InstagramDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.Ihre E-Mail-Adresse* Ihre Frage* Das könnte Sie auch interessieren. #Altersvorsorge, #Gastbeitrag „Vor der Wettbewerbssituation ist uns nicht bange“ 31.08.2026 Das Altersvorsorgedepot wird ab 2027 den Markt für Vorsorgeprodukte neu sortieren. Jens Göhner von der Stuttgarter beurteilt die Reform und spricht über den Staat als künftigen Wettbewerber um Kunden sowie die Vorbereitungen seines Hauses auf die neuen Rahmenbedingungen. Weiterlesen #Altersvorsorge Die Stuttgarter begleitet Sie und Ihre Kunden in die Zukunft der Altersvorsorge 30.07.2026 | Die Stuttgarter Am 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) in Kraft. Es markiert die größte Reform in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente 2002. 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13 Nov 2026 AV-Reform: Der Wunsch nach Garantien bei der Altersvorsorge – (neue) Zielgruppen verstehen und beraten. Online-Seminar Anmeldung demnächst möglich
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