Person im hellblauen Hemd lächelnd an einem Glastisch in einem modernen, neonbeleuchteten TV‑Studio; im Hintergrund steht ‚AV‑Studio‘ auf dem Set

Bereit für die größte Reform in der Altersvorsorge seit 25 Jahren?

Das Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes (AVRG) am 1. Januar 2027 markiert den größten Umbruch in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente (2002). Die neue geförderte Vorsorge wird einfacher und attraktiver – und das für viel mehr Menschen als bisher.

Als unabhängigem Vermittler bietet Ihnen die Altersvorsorge-Reform neue Möglichkeiten, einzelne, auch neue Zielgruppen anzusprechen und die staatlich geförderte Vorsorge mit richtig guten Argumenten zu platzieren. Die Stuttgarter unterstützt Sie dabei mit fundierten Informationen, Weiterbildungsangeboten und Vertriebshilfen.

Überblick

Das sollten Sie über die AV-Reform 2027 wissen

Umstellung der Fördersystematik

Die Zulagenförderung wird vom Bruttoeinkommen entkoppelt und ist in Zukunft abhängig vom eingezahlten Beitrag. Die mögliche Gesamthöhe der Grundzulage steigt auf 540 Euro jährlich.
Bereits mit einem Monatsbeitrag von 30 Euro (360 Euro pro Jahr) erhalten Sparer eine höhere Grundzulage (180 Euro pro Jahr) als die Riester-Höchstförderung (175 Euro pro Jahr).

TV Studio

Mehr Flexibilität in der Beitragsgarantie

Die strikte 100%-Bruttobeitragsgarantie wird gelockert. Damit schafft das Altersvorsorgereformgesetz erstmals die Möglichkeit, auch mit renditeorientierten Produkten ohne Garantie staatlich gefördert vorzusorgen. Für Garantieprodukte sieht das Gesetz künftig wahlweise eine Bruttobeitragsgarantie in Höhe von 80 % oder 100 % vor.

Weitere Möglichkeit der Auszahlung

Bei Riester war eine lebenslange Leibrente die einzige Option. Die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge erlaubt nun auch die Umsetzung eines Auszahlungsplans als gleichwertige Alternative. Bedingung für die Zeitrente: Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum Erreichen des 85. Lebensjahrs laufen.

Neue Produkte

Das Altersvorsorgereformgesetz definiert 3 mögliche Produktkategorien: das Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Bruttobeitragsgarantie, das Altersvorsorgedepot sowie das stark reglementierte Standarddepot – beide ohne Beitragsgarantie. Damit können erstmals Fondsgesellschaften, Banken und Neobroker in den Markt der geförderten Vorsorge eintreten.

Öffnung des Förderkreises

Neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind erstmals auch Selbstständige und Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung berechtigt, eine staatlich geförderte private Altersvorsorge abzuschließen. Vor allem gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern kann die neue Altersvorsorge als relevanter Türöffner dienen.

TV Studio

Weiterbildung

Ihr Informationsvorsprung: Online-Seminare rund um die Altersvorsorgereform

Fit für die Zukunft – die neue Altersvorsorgereform

Aufzeichnung

AV-Reform: Die neue Fördersystematik – verstehen, berechnen und mit dem Fördervergleichsrechner des IVFP beraten.

Online-Seminar
Anmeldung demnächst möglich

AV-Reform: Der Wunsch nach Garantien bei der Altersvorsorge – (neue) Zielgruppen verstehen und beraten.

Online-Seminar
Anmeldung demnächst möglich

AV-Reform: Die neuen Produktlösungen zur staatlich geförderten Altersvorsorge bei der Stuttgarter – beraten und verkaufen.

Online-Seminar
Anmeldung demnächst möglich

Optionen für bestehende Riester-Kunden

AV-Reform: Bestand hat Bestand – für welche Kunden der Bestandsschutz sinnvoll ist.

AV-Reform: Wechsel der Förderung – für welche Kunden ist das möglich.

dummy

AV-Reform: Neue Produktwelt – für welche Kunden lohnt sich ein Neuabschluss. 

Reform kompakt

Im Fokus: Das steckt in der neuen Vorsorge

TV Studio

Riester vs. Reform: die wichtigsten Unterschiede

Neue Zulagen- und Steuerregelung, Änderungen bei Mindestbeiträgen, Garantie und Anlageformen. Hier finden Sie die wichtigsten Unterschiede im kompakten Vergleich.

Die neue Fördersystematik: verbessert, vereinfacht, erhöht

Die geförderte Vorsorge wurde an vielen Stellen verbessert. Welche Vorteile das neue System für Ihre Kunden mitbringt und wie sich die Förderung berechnet.

3 neue Produktkategorien für die Vorsorge

Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukt: Die neue geförderte Altersvorsorge bietet Kunden mehr Freiheit bei der Wahl der Anlageform und der Garantiehöhe. Die 3 neuen Produkte im Überblick.

Vertriebshilfen

Alles Wichtige für Sie zum Nachlesen

Erste Vermittlerinfo

Vermittler-Info | Was Ihre Riester-Kunden jetzt wissen sollten

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Reform – kompakt zusammengefasst für das Gespräch mit Ihren Riester-Bestandskunden.

Zweite Vermittlerinfo

Vermittler-Info | Schichten der Altersvorsorge

Die 3 Schichten der Altersvorsorge ab 2027 im Überblick: Vor- und Nachteile sowie Zielgruppen, Vertriebsfokus und passende Tools für jede Schicht.

FördervergleichsRECHNER

Riester-Vertrag behalten oder besser neue Altersvorsorgeprodukte ab 2027? Vergleichen Sie mit wenigen Klicks, wie hoch die staatliche Förderung Ihrer Kunden beim gewählten Eigenbeitrag ausfallen kann.

Zum Rechner

Dialog

Fragen und Antworten rund um das Altersvorsorgereformgesetz

Die Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind bis maximal 25 Jahre ausgezahlt. Die Zulagenberechnung erfolgt dabei beitragsabhängig mit einer Förderung von 100 % (pro Euro Eigenbeitrag wird 1 Euro Zulage gewährt). Die maximale Höhe der Kinderzulage pro Kind beläuft sich auf 300 Euro jährlich.

Gut zu wissen: Die Kinderzulage wird dem kindergeldberechtigten Elternteil zugeordnet. Sofern die Zustimmung beider Eltern vorliegt, kann die Kinderzulage auch dem anderen Elternteil zugeordnet werden.

Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Auszahlungsplans, kann das restliche Kapital förderunschädlich auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen werden.

Eine Vererbung an Kinder (oder Dritte) gilt als sogenannte „schädliche Verwendung“: Zulagen und gewährte steuerliche Vorteile müssen in diesem Falle zurückgezahlt werden. Die Berechnung der Rückzahlung erfolgt anteilig auf das zum Zeitpunkt des Todes noch vorhandene geförderte Restkapital.

Nein, die Antragstellung und Policierung für die neuen Produkte können frühestens am 1.Januar 2027 – nach Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetztes – erfolgen. Die Beratung zu den neuen Möglichkeiten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge kann und darf bereits 2026 durchgeführt werden.

  1. Der Wechsel in das neue Förderregime: Möchten Riester-Kunden ihre alten Vertragskonditionen erhalten, aber von der neuen Fördersystematik profitieren, können sie einen reinen Regimewechsel vornehmen. Der Wechsel gilt für alle vorhandenen Riester-Verträge des Kunden und kann nicht rückgängig gemacht werden. Beantragt ein mittelbar zulagenberechtigter Ehepartner ebenfalls Zulagen, so wird auch dessen Vertrag „automatisch“ nach dem neuen System gefördert.
  2. Abschluss eines neuen Vertrags ab 1.Januar 2027: Mit Abschluss eines neuen geförderten Altersvorsorgevertrags werden automatisch alle Riester-Altverträge auf das neue Förderregime umgestellt. Kunden haben die Möglichkeit, das bisher angesparte Kapital aus dem Riester-Vertrag in den neuen Altersvorsorgevertrag zu übertragen (empfohlen). Alternativ kann der Riester-Vertrag ruhend gestellt oder auch weiter bespart werden.

Nein, die Basisrente und die neue staatlich geförderte Altersvorsorge können sich jedoch hervorragend ergänzen. Die neue Vorsorge wird für Selbstständige vor allem durch die Zulagenförderung attraktiv. Mit einem Jahres-Eigenbeitrag von 1.800 Euro kann jedes Jahr die volle Grundzulage in Höhe von 540 Euro beansprucht werden. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Kinderzulage.

Die Basisrente erweist sich vor allem als sinnvolles Werkzeug, um relevante (hohe) Beiträge für die eigene Altersvorsorge zurückzulegen. Und das mit deutlich höherer Beitragsflexibilität: Immerhin können Ledige in die Basisrente bis zu 30.826 Euro (2026) pro Jahr steuerlich begünstigt einzahlen.
Der Sonderausgabenabzug der Basisrente (Schicht 1) und AVRG-Produkten (Schicht 2) werden voneinander unabhängig behandelt. Selbstständige können also ohne Nachteile von der Zulagenförderung profitieren und weiterhin in vollem Umfang in eine Basisrente einzahlen.

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) begrenzt die Anzahl der neu abgeschlossenen, staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge ab dem 1. Januar 2027 auf 2 Verträge pro Zulagenberechtigtem.

Bestehende Riester-Verträge können zusätzlich weitergeführt werden. Sie werden nicht auf diese 2 Verträge angerechnet.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Stellen Sie uns Ihre Frage rund um die neue Altersvorsorge. Unsere Expertinnen und Experten antworten Ihnen.

Ein Journalist

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Das könnte Sie auch interessieren.

Kontakt

Maklerbetreuer

Mo–Do 9:30–12 Uhr und 14–18 Uhr
Fr 9:30–12 Uhr und 14–16 Uhr