Informationsoffensive Digitale Rentenübersicht Der Staat gibt Einblick, wir schaffen Durchblick. Mit der Digitalen Rentenübersicht erhalten Bürger erstmals einen umfassenden Überblick über den Stand ihrer persönlichen Altersvorsorge. Ihnen als Vermittler bietet sie neue Chancen für die unabhängige Vorsorgeberatung. Wir unterstützen Sie dabei, die Digitale Rentenübersicht und ihre Potenziale zu verstehen und zu nutzen. Die Idee hinter der Digitalen Rentenübersicht ist einfach – und relevant. Die Digitale Rentenübersicht soll Bürgern die Auseinandersetzung mit der eigenen Vorsorgesituation ermöglichen und erleichtern. Positionieren Sie sich als kompetenter Ansprechpartner für Ihre Kunden. Dafür gilt es die Herausforderungen und Grenzen der Digitalen Rentenübersicht zu verstehen – und für sich zu nutzen. Die Stuttgarter unterstützt Sie hier mit laufenden Informationen und Schulungen – und gibt Antworten auf Ihre Fragen rund um die Digitale Rentenübersicht. Nutzen Sie auch unsere Vertriebshilfen für die Akquise, die Kundenansprache – und für Ihre Beratungsgespräche. © Deutsche Rentenversicherung Hintergründe Verschaffen Sie sich ein Bild vom großen Ganzen. An dieser Stelle finden Sie allgemeine Informationen, Meinungen und Perspektiven rund um die Digitale Rentenübersicht. Was steckt dahinter, wie ist das Portal aufgebaut, was sagen Vorsorge- und Versicherungsexperten? Sie erfahren es hier. Die Digitale Rentenübersicht Grenzen, Herausforderungen und Potenziale Was Sie als Vermittler bereits jetzt tun können, um sich und Ihre Kunden vorzubereiten. Was die Digitale Rentenübersicht Bürgern bietet, welche Hürden es zu überwinden gilt und warum sie ein Game-Changer in der Beratung sein kann. Beitrag lesen #Informationsoffensive, #Online-Seminar Überblick und Einblick in die Digitale Rentenübersicht Aufzeichnung ansehen #Informationsoffensive, #Präsentation Zeitplan und Herausforderungen für Ihre Kunden, Chancen für Sie als Vermittler Präsentation downloaden Weiterführende Links zum Thema Digitale Rentenübersicht (Portal) Gesetz Digitale Rentenübersicht, BMAS Häufig gestellte Fragen, Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht Über Anmeldung & Login Rund um den Einstieg in die Digitale Rentenübersicht Im Sinne des optimalen Datenschutzes erweisen sich Registrierung und Login für Ihre Kunden als kleine Herausforderung. Tipps und Hinweise, wie die Anmeldung zur Digitalen Rentenübersicht funktioniert und „trotzdem“ gelingt, erhalten Sie hier. #Informationsoffensive, #How-to Die reibungslose Anmeldung zur Digitalen Rentenübersicht Mehr erfahren #Informationsoffensive, #Erklärvideo Authentifizierung und Registrierung Schritt für Schritt Video anschauen FAQs Ihre Fragen und unsere Antworten zur Digitalen Rentenübersicht Das Interesse an der Digitalen Rentenübersicht ist auch unter unabhängigen Vermittlern riesig. Das zeigen die zahlreichen Nachfragen unserer Geschäftspartner rund um das Portal. Die häufigsten beantworten wir hier für Sie. Hintergründe & allgemeine FragenAllgemeine FunktionalitätDarstellung der AnsprücheRund um die bAV Hintergründe & allgemeine Fragen Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Vermittlerfragen rund um die Digitale Rentenübersicht – vom gesetzlichen Rahmen über Sinn und Zweck bis zu allgemeinen Hintergrundinformationen. Werden auch Altverträge in der Digitalen Rentenübersicht dargestellt, bei deren Abschluss die Steuer-ID noch nicht verbindlich erfasst wurde? Prinzipiell stehen die Vorsorgeeinrichtungen in der Pflicht, bei einer entsprechenden Anfrage eines Bürgers alle Anwartschaften auf Altersvorsorge an die Digitale Rentenübersicht zu übermitteln. Dies gilt auch für Altverträge, bei deren Abschluss die Steuer-ID noch nicht standardmäßig erfasst wurde. Entsprechend stehen Versicherer und andere Versorgungsträger derzeit vor der Herausforderung, alle Verträge im Bestand mit der entsprechenden Steuer-ID zu verknüpfen. Daher ist der Anspruch auf Vollständigkeit der dargestellten Anwartschaften derzeit noch mit viel Vorsicht zu genießen. Bei der Stuttgarter ist bei aktuell 97 % des Bestandes die Steuer-ID hinterlegt. Welche bzw. wie viele Vorsorgeeinrichtungen beteiligen sich an der Digitalen Rentenübersicht? Grundsätzlich ist jede Vorsorgeeinrichtung zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht verpflichtet, die jährliche Standmitteilungen zur Altersvorsorge bereitstellen muss und mindestens 1.000 Anwartschaften betreut, die sich noch nicht in der Auszahlungsphase befinden. Dies betrifft im Grunde jeden Anbieter von Altersvorsorgeversicherungen in Deutschland sowie zahlreiche weitere, zum Teil regionale Versorgungsträger. Stand 18.11.2024 sind bereits über 400 Vorsorgeeinrichtungen angebunden, darunter die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Eine detaillierte Liste der angebundenen Vorsorgeeinrichtungen stellt die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) auf der Internetseite der Digitalen Rentenübersicht bereit. Übrigens: Finaler Stichtag für die technische Anbindung war der 31.12.2024. Allgemeine Funktionalität Wie die Digitale Rentenübersicht funktioniert und welche Möglichkeiten die Digitale Rentenübersicht den Nutzern bietet – hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Wie erhalte ich als unabhängiger Vermittler Zugriff auf die Digitale Rentenübersicht meiner Kunden? Eine Anmeldung im Portal durch Dritte ist nicht erlaubt. Versicherte bestimmen selbst über den Umgang mit ihren Daten. Einen Einblick in die Digitale Rentenübersicht Ihrer Kunden erhalten Sie also nur, wenn Sie sich direkt mit Ihrem Kunden gemeinsam einloggen oder Ihr Kunde in einem Video-Meeting seinen Bildschirm mit Ihnen teilt (aber Achtung: Datenschutz!). Alternativ kann Ihr Kunde alle im Portal hinterlegten Informationen mit einem Klick als CSV-Datei auf seinem Computer oder Endgerät speichern – und Ihnen zur Verfügung stellen. Die Funktion findet sich im Bereich „Gesamtübersicht“ unter dem Punkt „Inhalte der Digitalen Rentenübersicht herunterladen“. Ab welchem Alter können Bürger/Kunden die Digitale Rentenübersicht nutzen? Die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht ist altersunabhängig. Sobald die Nutzenden über einen entsprechenden Ausweis oder ID-Karte verfügen, können sie die Digitale Rentenübersicht nutzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weist jedoch darauf hin, dass „die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung frühestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres versendet wird“ und „auch erst ab diesem Zeitpunkt die Daten der Deutschen Rentenversicherung in die Digitale Rentenübersicht übermittelt werden“. Unabhängig von der Deutschen Rentenversicherung können aber auch Ansprüche bei anderen Vorsorgeeinrichtungen vorliegen und diese würden auch bereits beauskunftet werden. Erhält die Deutsche Rentenversicherung Zugriff auf die individuelle Digitale Rentenübersicht des einzelnen Bürgers? Das „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ regelt klar, für welche Verwendungszwecke die Daten der Bürger verwendet werden dürfen. Und diese beschränken sich auf die notwendige Beschaffung der Vertragsdaten und die Bereitstellung der individuellen Übersicht über die eigenen Vorsorgeanwartschaften. Die Abfrage und Datenübertragung, die Weiterverarbeitung und Aufbereitung sowie die „Ausspielung“ an den Browser des Nutzers erfolgen automatisiert und vor allem verschlüsselt. So können die Daten nur vom angemeldeten Bürger eingesehen werden. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht. Daraus ergibt sich: Die gesetzliche Rentenversicherung hat keinen Einblick in die individuellen Vorsorgedaten Ihrer Kunden – und auch keine rechtliche Handhabe dafür. Können Bürger der Weitergabe ihrer Vertragsdaten an das Portal widersprechen oder werden alle Verträge automatisch gemeldet? Grundsätzlich werden – im Sinne des Datenschutzes – keinerlei Vertragsinformationen automatisch an die Digitale Rentenübersicht übertragen. Der Abruf der persönlichen Vertragsdaten von einem oder mehreren Anbietern wird immer durch den Bürger/Kunden aktiv eingeleitet. Hierfür gibt es die Funktion „Meine Anfragen“. Der Nutzer hat hier die Möglichkeit, seine persönlichen Vertragsinformationen für ausgewählte oder für alle angebundenen Anbieter abzurufen. Die Auswahl bzw. der Ausschluss einzelner Verträge beim Datenabruf ist jedoch nicht möglich. Welche Kartenlesegeräte eignen sich für die Registrierung/Anmeldung bei der Digitalen Rentenübersicht? Die eID-Karte nutzt einen sogenannten RFID-Chip (RFID: „Radio Frequency Identification“) zur Kommunikation. Dieser kann mithilfe von Kartenlesern ausgelesen werden, die NFC („Near Field Communication“) nach der internationalen Norm ISO/IEC 14443-4 beherrschen. Bei der Anschaffung eines Kartenlesegeräts sollte also gezielt auf „NFC-Tauglichkeit“ geachtet werden. Auf der Internetseite der AusweisApp steht eine Liste kompatibler USB-Kartenleser für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion zur Verfügung. Neben externen Kartenlesegeräten können auch geeignete mobile Endgeräte (vor allem Smartphones) als eID-Kartenleser verwendet werden – auch diese zeichnen sich durch „NFC-Fähigkeit“ aus. Als Faustregel für Smartphones gilt: Wenn damit an der Supermarktkasse bezahlt werden kann, funktioniert in der Regel auch die eID-Funktion mit dem Smartphone. Weitere ausführliche Informationen rund um die Anmeldung finden Sie in unserem Artikel „4 Tipps für die reibungslose Anmeldung“. Können meine Kunden jetzt einfach einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion beantragen, um das Portal zu nutzen, obwohl der alte noch nicht abgelaufen ist? Bei sogenanntem „berechtigtem Interesse“ ist es möglich, vor Ablauf des alten „Persos“ einen neuen Personalausweis zu beantragen. Gemäß dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) empfiehlt es sich, das „berechtigte Interesse“ vorab mit dem zuständigen Bürgeramt telefonisch zu klären. Aufgrund der wachsenden Bedeutung der eID-Funktion gehen wir davon aus, dass diese als Begründung für eine vorzeitige Neubeantragung des Personalausweises ausreicht. Kann man sich mithilfe eines Reisepasses bei der Digitalen Rentenübersicht registrieren/anmelden? Nein, ein Reisepass reicht nicht aus, um sich bei der Digitalen Rentenübersicht zu registrieren bzw. einzuloggen. Die dafür erforderliche Online-Ausweisfunktion („eID“) ist ausschließlich über den Personalausweis (für deutsche Staatsangehörige) oder über die eID-Karte (für ausländische Staatsbürger aus der EU/dem EWR) verfügbar. Werden bei Investmentverträgen nur Investment-Riester-Verträge und Investment-Basis-Renten ins Portal eingestellt? Nein, im Portal werden alle Investmentverträge abgebildet, die den Zweck einer Altersvorsorge erfüllen. Hierzu zählen unter anderem auch private kapitalbildende Lebensversicherungen mit 100 % Investmentanteil und Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr oder Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr. Werden auch Verträge ausländischer Anbieter in der Digitalen Rentenübersicht dargestellt? Ja, gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind unter anderem auch ausländische Anbieter mit Sitz in Deutschland, die dem deutschen Recht unterliegen, zur Übermittlung von Daten und Standmitteilungen an die Digitale Rentenübersicht verpflichtet. Eine Anbindung an die Digitale Rentenübersicht ist dann obligatorisch, wenn eine Versorgungseinrichtung durch eine unionsrechtliche oder bundesrechtliche Regelung bzw. Verordnung a) zur mindestens jährlichen Übermittlung von Standmitteilungen verpflichtet ist und b) gegen sie mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüche („Verträge“) bestehen, die sich noch nicht in der Auszahlungsphase befinden. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Standmitteilungen kann sich dabei auch für Unternehmen ergeben, die ihren Sitz in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben und zur Tätigkeit im Inland zugelassen werden. Sofern sich im Rahmen des Geschäftsbetriebs im Inland und für die jeweiligen Produkte eine Pflicht zur Übermittlung von Standmitteilungen ergibt, folgt dieser Pflicht auch die Anbindungspflicht bei der Digitalen Rentenübersicht, auch wenn der Sitz des Unternehmens nicht im Inland liegt. Wie/Wo erhalten Bürger die App zur Digitalen Rentenübersicht? Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Digitale Rentenübersicht selbst ist nicht als App verfügbar, sondern lediglich als browserbasierte Plattform unter www.rentenuebersicht.de. Jedoch ist zur Registrierung bzw. Anmeldung in der Digitalen Rentenübersicht neben einem Kartenlesegerät oder einem mobilen Endgerät eine entsprechende App erforderlich. Speziell für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion stellt der Bund hierfür die kostenlose AusweisApp zur Verfügung. Weiterführende Informationen und den Download finden Sie und Ihre Kunden unter www.ausweisapp.bund.de. Können auch ausländische Staatsbürger die Digitale Rentenübersicht nutzen? Ja, Bürger der Europäischen Union (EU) bzw. Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können zur Registrierung und Anmeldung die eID-Karte (Unionsbürgerkarte) nutzen, die zum 1.1.2021 eingeführt wurde und die Online-Ausweisfunktion umfasst. Nicht-EU-Bürger könnten sich mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) anmelden, sofern dieser die eID-Funktion unterstützt. Zusätzlich können mittlerweile einige nationale Ausweisdokumente aus EU-Ländern zur Anmeldung genutzt werden. Wer muss jetzt eigentlich wem welche Informationen übermitteln – und welche Rolle spiele ich als unabhängiger Vermittler? Die Digitale Rentenübersicht ist ein Serviceangebot des Staates an seine Bürger. Die Plattform soll ihnen eine möglichst umfassende Übersicht über den aktuellen Stand ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorgeansprüche vermitteln. Um dies zu ermöglichen, sind die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verpflichtet, sich an die Datenschnittstelle der Digitalen Rentenübersicht anzudocken. Ruft ein Nutzer seine Daten ab, werden diese automatisch von den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen abgefragt, in Rechenzentren der Deutschen Rentenversicherung verschlüsselt aufbereitet und anschließend in die Digitale Rentenübersicht des Nutzers eingespielt. Das heißt: Alle – im weitesten Sinne – „Versicherer“ stehen in der Verantwortung, die Möglichkeit des Datenabrufs durch die Digitale Rentenübersicht technisch sicherzustellen. Dieser Anbindungsprozess läuft bereits seit 2023 und soll offiziell bis 31.12.2024 abgeschlossen sein. Sie als unabhängiger Vermittler haben im Zusammenhang mit der Digitalen Rentenübersicht keinerlei Verpflichtungen. Darstellung der Ansprüche Die Darstellung der Ansprüche auf Altersvorsorge aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Absicherung sind das Kernstück der Digitalen Rentenübersicht. Wir beantworten Ihre Detailfragen rund um das Was, das Wie – und auch das „Was-nicht“. Ist bekannt, ob bzw. wann die Beamtenversorgung im Portal abgebildet wird? Aktuell gibt es keine gesetzliche Grundlage, die die Beamtenversorgungen zur Teilnahme an der Digitalen Rentenübersicht verpflichtet. Solang es diese nicht gibt, ist auch eine Anzeige in der Digitalen Rentenübersicht nicht absehbar. Die Beamtenversorgungen sehen zudem bisher keine individuelle Vorausinformation vor, die in einer Digitalen Rentenübersicht angezeigt werden könnte. Zeigt die Digitale Rentenübersicht auch Pensionsansprüche an? Nein, Ansprüche aus der Beamtenversorgung, also Ansprüche auf eine Pension, werden derzeit nicht in der Digitalen Rentenübersicht dargestellt. Bisher gibt es auch noch keine Informationen, ob bzw. wann die Beamtenversorgung an das Portal angeschlossen wird. Ist es richtig, dass der garantiert erreichbare Anspruch bei rein fondsgebundenen Renten grundsätzlich mit 0 Euro angegeben wird? Die Darstellung des garantiert erreichten und des garantiert erreichbaren Anspruchs erfolgt unabhängig von der Form der Vorsorge. Relevant ist hier vor allem, ob im Rahmen des Vertrags Garantien vereinbart wurden – dies gilt auch für rein fondsgebundene Vorsorgeprodukte, die beispielsweise auch mit Beitragsgarantie abgeschlossen werden können. Wird bei den Prognosewerten der Zinssatz angegeben, mit dem der jeweilige Versicherer kalkuliert? Nein, die Digitale Rentenübersicht stellt lediglich die von den Vorsorgeeinrichtungen übermittelten Werte für die garantiert erreichte, garantiert erreichbare, prognostiziert erreichte und prognostiziert erreichbare Leistungshöhe dar. Die angewendeten Berechnungsgrundlagen für die prognostizierten Leistungshöhen werden weder abgerufen noch abgebildet, sondern den Standmitteilungen der jeweiligen Anbieter entnommen. Finden Inflation und Kaufkraftverlust bei der Darstellung der Vorsorgeansprüche Berücksichtigung? Derzeit findet die Inflation in der Digitalen Rentenübersicht keine Berücksichtigung. Deutlicher gesagt: Die Nutzer erfahren nichts über die tatsächliche Kaufkraft ihrer Vorsorgeansprüche bei Renteneintritt. Für Sie als Berater ist dies ein interessanter Ansatzpunkt, um sich bei Ihren Kunden als „Rentenübersicht-Versteher“ zu positionieren – und eine fundierte Vorsorgeberatung mithilfe der Digitalen Rentenübersicht vorzunehmen. Ist es den Nutzern möglich, verschiedene Renditen für ihre Vorsorgeverträge zu simulieren bzw. zu berechnen? Nein, die Digitale Rentenübersicht bietet keinerlei Berechnungs- oder Simulationsfunktionen an. Der einzige Sinn und Zweck der Digitalen Rentenübersicht ist es, einen Gesamtüberblick über den aktuellen Stand der persönlichen Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge zu erhalten. Welche jährliche Rendite wird bei fondsgebundenen Produkten zur Berechnung der prognostiziert erreichbaren Höhe zugrunde gelegt? Die Berechnung der Prognosen für alle in der Digitalen Rentenübersicht abgebildeten Ansprüche obliegt der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung. Es gibt lediglich eine Empfehlung des Gesamtverbands der Versicherer (GDV), die zweitniedrigste Zahl aus der Standmitteilung zu verwenden. Dieser Empfehlung folgen wir als Stuttgarter. Wie werden Vorsorgeverträge in der Digitalen Rentenübersicht dargestellt, bei der Versicherungsnehmer und versicherte Person voneinander abweichen? Maßgeblich bei der Zuordnung ist in der Regel die Person, zu deren Gunsten Altersvorsorgeanwartschaften entstehen bzw. entstanden. Das ist die versicherte Person im Fall der ersten und zweiten Säule (gesetzliche Rentenversicherung und betriebliche Altersversorgung) beziehungsweise der Versicherungsnehmer im Fall der dritten Säule (private Altersvorsorge). Wird eine vertraglich vereinbarte Beitragsdynamik bei der Berechnung der Prognosewerte berücksichtigt? Die Daten in der Digitalen Rentenübersicht entsprechen grundsätzlich den Angaben der jeweils letzten Standmitteilung. Das heißt: Die Höhe sowohl des prognostiziert erreichten als auch des prognostiziert erreichbaren Anspruchs basiert auf den Berechnungsformeln des einzelnen Anbieters. Bezieht dieser eine vertraglich vereinbarte Dynamik in seine Prognosen mit ein, spiegelt sich dies auch in der Digitalen Rentenübersicht wider. Erhalten ausländische Staatsbürger in der Digitalen Rentenübersicht ebenfalls einen vollständigen Überblick über ihre Vorsorgeanwartschaften? Nein, in der Digitalen Rentenübersicht werden lediglich die Anwartschaften von Vorsorgeeinrichtungen abgebildet, die dem deutschen Recht unterliegen. Anwartschaften, die sich aus staatlicher, betrieblicher oder privater Vorsorge im Ausland ergeben, werden nicht dargestellt. Rund um die bAV Die Darstellung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung erweist sich für viele unserer Geschäftspartner als besonders spannendes Thema. Hier finden Sie unsere Antworten zu den häufigsten Fragen mit bAV-Bezug. Werden Ansprüche auch nach Betriebswechseln in der Digitalen Rentenübersicht angezeigt? Ja, grundsätzlich zielt die Digitale Rentenübersicht darauf ab, alle Ansprüche auf Altersvorsorgezahlungen abzubilden. Solange Anwartschaften/Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung bestehen, sollen diese auch von der Vorsorgeeinrichtung zur Anzeige in der Digitalen Rentenübersicht bereitgestellt werden. Das gilt unabhängig davon, ob das anspruchsbegründende Beschäftigungsverhältnis noch besteht oder nicht. Vorsorgeeinrichtung kann ggf. ein Versicherungsunternehmen oder im internen Durchführungsweg der (ggf. ehemalige) Arbeitgeber selbst sein. Sie haben eine Frage zur Digitalen Rentenübersicht? „*“ zeigt erforderliche Felder an Ihre Frage*E-Mail* *Bitte füllen Sie die Pflichtfelder aus. Die von Ihnen angegebenen Daten werden verschlüsselt an die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. übermittelt und dort zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzunterrichtung und unsere Datenschutzhinweise für Versicherungsvermittler unter www.stuttgarter.de/datenschutz.Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendetAnsprechpartner Email EmailDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden. Kundenansprache Machen Sie die Digitale Rentenübersicht zum Gesprächsthema – und positionieren Sie sich als Unterstützer. Mit der digitalen Rentenübersicht bietet Ihnen der Staat eine „offizielle“ Grundlage für die Altersvorsorgeberatung. Doch Registrierung und Anmeldung sind tricky – und das Verständnis der Zahlen für viele Menschen eine Herausforderung. Hier kommen Sie als Vorsorge-Fachmann ins Spiel und können mit aktiver Kundenansprache und Service punkten. Die Stuttgarter unterstützt Sie dabei – mit Marketingtools und Beratungshilfen. Kundenanschreiben Nutzen Sie unsere Textvorlage, um Ihre Kunden auf das aktuelle Thema Digitale Rentenübersicht anzusprechen und zu einem Beratungsgespräch einzuladen – per Postmailing oder auch E-Mailing. Passen Sie das Anschreiben nach belieben an. Download Social-Media-Post | „Land unter“ Nutzen Sie diesen aufmerksamkeitsstarken Karussell-Post rund um die Digitale Rentenübersicht – lizenzfrei und kostenlos – für Ihre sozialen Netzwerke. Download Werbemittel | Displaycleaner Für noch mehr Durchblick bei Ihren Kunden: unsere 2-in-1 Reinigung für Displays und Touchscreens – reinigt nur mit Wasser und jederzeit nachfüllbar. Zum Werbemittel Werbemittel | Schokolinsen Versüßen Sie Ihren Kunden den Durchblick mit unseren passend verpackten Schokolinsen. Zum Werbemittel Social-Media-Post | „Game Changer“ Nutzen Sie diesen aktivierenden Karussell-Post rund um die Digitale Rentenübersicht – lizenzfrei und kostenlos – für Ihren sozialen Netzwerke. Download Präsentation | „Digitale Rentenübersicht“ Erhalten Sie mit dieser Präsentation die wichtigsten Eckdaten zur Digitalen Rentenübersicht – kompakt und übersichtlich für Sie aufbereitet – an die Hand, inkl. Leistungsübersicht, Zeitplan und Herausforderungen für Ihre Kunden sowie Chancen für Sie als Vermittler. Download Das könnte Sie auch interessieren. Die Stuttgarter bAV-Kampagne 2023 Immer noch bietet die bAV attraktive Potenziale – für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Vermittler. Denn angesichts des zunehmenden Arbeitskräftemangels und anhaltenden Lohndrucks über alle Branchen hinweg erweist sich die betriebliche Altersversorgung als echtes Multitalent. Weiterlesen Renten-Checkup Turbulenzen an den Märkten, Inflation, politische Unsicherheiten und veränderte Rahmenbedingungen beeinflussen auch die private Altersvorsorge. Wir bieten Ihnen hier neue Ideen und Impulse. Und haben hilfreiche Maßnahmenpakete rund um vier Vertriebsansätze für Sie geschnürt. 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