Nutzungsbedingungen für den Sterbegeld-Tarifrechner der DIREKTE LEBEN Versicherung AG (DIREKTE LEBEN) als i-Framelösung

(inkl. Regelungen zur Geldwäsche-Prävention und zum Datenschutz)

I. Gegenstand

  1. Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist die unentgeltliche Nutzung des Sterbegeld-Tarifrechners der DIREKTE LEBEN als i-Frame-Lösung durch Vermittler im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (“Stuttgarter”) aufgrund einer bestehenden Vermittlervereinbarung oder Courtagezusage. Die DIREKTE LEBEN ist ein mit der Stuttgarter konzernrechtlich verbundenes Unternehmen, § 15 AktG, deren Sterbegeld-Produkte über die Stuttgarter vertrieben werden.
  2. Die DIREKTE LEBEN stellt dem Vermittler zu diesem Zweck der Nutzung des Sterbegeld-Tarifrechners einen Link zur Verfügung, den der Vermittler auf seiner eigenen Internetseite einbindet. Mit diesem Link ermöglicht der Vermittler seinen Kunden den Zugriff auf den Tarifrechner der DIREKTE LEBEN zur Angebotsberechnung sowie zur Antragstellung.

II. Nutzungsrecht

  1. Dem Vermittler wird damit das nicht ausschließliche und nicht übertragbare, widerrufliche Nutzungsrecht an dem Sterbegeld-Tarifrechner eingeräumt. Die nutzungsberechtigte (natürliche Person) muss Mitarbeiter, Organ oder Gesellschafter des Vermittlers sein.
  2. Der Sterbegeld-Tarifrechner wird nicht auf den Vermittler oder eine nutzungsberechtigte Person übertragen, sondern verbleibt auf dem Server der DIREKTE LEBEN.
  3. Das Nutzungsrecht wird ausschließlich zu dem in Ziff. I beschriebenen Zweck eingeräumt.
  4. Die DIREKTE LEBEN ist berechtigt, die Inhalte und Schnittstellen des Sterbegeld-Tarifrechners jederzeit zu ändern, umzustellen oder einzustellen.
  5. Das Nutzungsrecht endet spätestens mit der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen Vermittler und der Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

III. Pflichten des Nutzers

  1. Die Weitergabe des Links an Dritte ist untersagt. Der Vermittler verpflichtet die Personen gem. Ziff. I S. 2 auf die entsprechende Einhaltung dieser Bestimmung und der Vertraulichkeit nach Ziff. VI.
  2. Auftretende Störungen bei der Nutzung des Sterbegeld-Tarifrechner sind der DIREKTE LEBEN unter Angabe von für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen unverzüglich in Textform, z.B. per E-Mail, zu melden.
  3. Dem Vermittler werden von der DIREKTE LEBEN tarifspezifische Marketingtexte (Content) zur Verfügung gestellt, welche er auf seiner Homepage verwenden darf. Über Änderungen des Content informiert die DIREKTE LEBEN den Vermittler. Der Vermittler verpflichtet sich nur aktuelle Versionen von Content zu verwenden.

IV. Verfügbarkeit/Berechnungen

  1. Die Verfügbarkeit besteht mit folgenden Einschränkungen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr.
    1. Die Verfügbarkeit wird zur Softwareaktualisierung jeweils frühmorgens werktags für ca. eine Stunde und sonntags für ca. 4 Stunden unterbrochen. Es besteht kein Anspruch auf eine permanente Verfügbarkeit.
    2. Die DIREKTE LEBEN ist jederzeit berechtigt, im erforderlichen Umfang Wartungsarbeiten am Server und an dem Tarifrechner Änderungen durchzuführen.
    3. Serverbedingte Störungen wird die DIREKTE LEBEN nur innerhalb ihrer Geschäftszeiten beheben.
  2. Die DIREKTE LEBEN ist verpflichtet, den Sterbegeld-Tarifrechner vor der erstmaligen Nutzung und nach jeder Änderung auf richtige und vollständige Ergebnisse zu testen.
  3. Sollten fehlerhafte Angebote erstellt werden, ist die DIREKTE LEBEN nicht verpflichtet, darauf beruhende Anträge anzunehmen. Die DIREKTE LEBEN verpflichtet sich in diesem Fall ein neues Angebot zu erstellen. Hiervon unberührt ist die Ablehnung von Anträgen aufgrund der Annahmegrundsätze der DIREKTE LEBEN.
  4. Von etwaigen Schadensersatzansprüchen aufgrund nachweislich unrichtiger oder unvollständiger Berechnungsergebnisse des Tarifrechners stellt die DIREKTE LEBEN den Vermittler frei. Dies umfasst nicht eine Freistellung von etwaige Ansprüchen des Versicherungsnehmers gegen den Vermittler aufgrund fehlerhafter Beratung und/oder Dokumentation der Beratung.

V. Nutzungsbedingungen

  1. Beide Parteien können die Nutzungsvereinbarung jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat widerrufen.
  2. Die Nutzungsbefugnis endet automatisch mit Beendigung der Vermittlervereinbarung oder Courtagezusage zwischen dem Vermittler und der Stuttgarter.
  3. Das Recht zum sofortigen Widerruf der Nutzung bleibt unberührt. Ein sofortiges Widerrufsrecht besteht z.B. dann, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die sofortige Beendigung verlangt.
  4. Zum Vertragsende wird die DIREKTE LEBEN den i-frame Link löschen, so dass der Tarif-Rechner nicht mehr zur Verfügung steht. Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung darf der Vermittler den Sterbegeld-Tarifrechner nicht mehr verwenden.

VI. Vertraulichkeitsvereinbarung

Der Vermittler und die DIREKTE LEBEN sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln und sie insbesondere nicht Dritten zugänglich zu machen. Beide Parteien verpflichten alle Personen und Unternehmen, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf die Geheimhaltung der erlangten Informationen. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

VII. Datenschutz

Für den Sterbegeld-Tarifrechner ist die DIREKTE LEBEN verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes. Die Nutzer werden durch eine entsprechende Datenschutzerklärung auf den Seiten des Sterbegeld-Tarifrechners hierüber unterrichtet. Daten von Nutzern werden direkt von der DIREKTE LEBEN erhoben. Zur Analyse der Benutzung des Sterbegeld-Tarifrechners verwendet die DIREKTE LEBEN einen Webanalysedienst. Die so erhobenen Daten werden nicht dazu benutzt, den Nutzer des Sterbegeld-Tarifrechners persönlich zu identifizieren und werden nicht mit personenbezogenen Daten über der den Träger des Pseudonyms zusammengeführt. Der Nutzer kann dieser Nutzung widersprechen.

VIII. Informationen zum Geldwäschegesetz

1. Kernpflichten des Geldwäschegesetzes

In Folge des Geldwäschegesetzes (GwG) ist der Antragsteller und gegebenenfalls die für ihn auftretende, andere Person umfassend zu identifizieren und die Identität zu überprüfen.

Die Angaben hat der Vermittler bei sich zu dokumentieren und archivieren. Daneben ist er verpflichtet, vollständige Kopien der zur Identitätsprüfung herangezogenen Dokumente aufzubewahren und zusammen mit dem Antrag an DIREKTE LEBEN weiterzuleiten. Grundsätzlich ist die Identifizierung vor der Begründung der Geschäftsbeziehung vorzunehmen.

Die Identifizierung kann noch während der Begründung der Geschäftsbeziehung abgeschlossen werden, wenn der normale Geschäftsverlauf nicht unterbrochen werden soll und ein nur geringes Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht. Es besteht die Verpflichtung abzuklären, ob der künftige Vertragspartner ggf. für einen abweichenden wirtschaftlich Berechtigten handelt, welchen es zu identifizieren gibt. Des Weiteren ist abzuklären, ob es sich bei dem Antragsteller und soweit vorhanden, dem wirtschaftlich Berechtigten sowie dem Bezugsberechtigten und ggf. dessen wirtschaftlich Berechtigten um eine politische exponierte Person (PEP) handelt.

2. Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte

Die DIREKTE LEBEN führt für den Vermittler ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1-4 des Geldwäschegesetzes durch und nimmt die Identifizierung des Antragstellers und der gegebenenfalls für diesen auftretenden Person vor.

Die DIREKTE LEBEN geht dabei davon aus, dass die vom Vermittler vorgenommene eigene geldwäscherechtliche Risikoeinstufung für Sterbegeldversicherungen als geringes Risiko die Anwendung allgemeiner Sorgfaltspflichten entsprechend der Einstufung bei der DIREKTE LEBEN (Jahresbeitrag < 1.000,- €) erlaubt. Weicht die Risikoeinstufung des Vermittlers von der der DIREKTE LEBEN ab, bleibt der Vermittler verpflichtet, die Identifizierung der in Satz 1 bezeichneten Personen eigenständig durchzuführen.

Die Durchführung der kontinuierlichen Überwachung und Aktualisierung nach §10 Abs. 1 Nr. 5 GwG oder die Durchführung der erhöhten/verstärkten Sorgfaltspflichten dagegen muss der Vermittler selbst durchführen. Eine Übertragung dieser Pflichten auf DIREKTE LEBEN ist nicht möglich.

Die zur Identifizierung herangezogenen Dokumente werden bei der DIREKTE LEBEN aufbewahrt und auf Anforderung übermittelt. Diese Dokumente werden dem Vermittler im Extranet der Stuttgarter in der jeweiligen Vertragsakte zur Einsicht bereit gestellt.

Die DIREKTE LEBEN weist darauf hin, dass die Verantwortung für die Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten bei dem Verpflichteten verbleibt. Auch kann die Durchführung der verstärkten Sorgfaltspflichten nicht auf Dritte übertragen werden. Die Stuttgarter und die DIREKTE LEBEN haften nicht für durch eine fehlerhafte Ausführung der allgemeinen Sorgfaltspflichten entstehende Schäden, insbesondere nicht für von Behörden verhängte Bußgelder.

IX. Gerichtsstand/anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

X. Sonstige Bestimmungen

  1. Haftungsbeschränkung: die DIREKTE LEBEN und die Stuttgarter haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften sie nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Vermittlern und Nutzern spätestens 14 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt wird. Sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder eine sonstige Behörde Änderungen des Vertrages/der Bedingungen verlangen, werden die Parteien einvernehmlich auf die Umsetzung dieser Änderungen hinwirken. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so haben beide Vertragsparteien das Recht, diese Nutzungsvereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zu widerrufen.

Stand: 09/2020

Kontakt

Maklerbetreuer

Mo–Do 9:30–12 Uhr und 14–18 Uhr
Fr 9:30–12 Uhr und 14–16 Uhr