Pensionszusage
bAV-Claim "bAV: weil's funktioniert."

Pensionszusage

Einfach genau richtig für Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräfte.

Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung: bAV für GGF sowie Fach- und Führungskräfte.

Engagierte Leistungsträger sind die Eckpfeiler jedes gut aufgestellten Unternehmens. Mit einer betrieblichen Altersversorgung fördern Ihre Kunden die Motivation und auch die Identifikation dieser Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen. Kaum ein anderes Instrument entwickelt dabei eine so nachhaltig positive Wirkung wie die bAV.

Für Unternehmen, die Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) oder Leistungsträgern eine hohe Versorgung ermöglichen wollen, eignet sich die rückgedeckte Pensionszusage besonders gut. Sie bietet Vorsorgespielraum für alle, die aufgrund hoher Bezüge im Alter eine besonders große Versorgungslücke zu erwarten haben.

Highlights

Gute Argumente für die Pensionszusage mit Stuttgarter Rückdeckungsversicherung.

Umfassende
Versorgung

Die Pensionszusage ermöglicht neben Renten- bzw. Kapitalleistungen auch die Zusage von BU-Renten oder einer Hinterbliebenenversorgung.

Sicherheit durch Rückdeckung

Die zugesagten Leistungen werden durch den Abschluss einer Versicherung bei der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. rückgedeckt.

Gewinnminderung für Unternehmen

Die jährlichen Pensionsrückstellungen wirken gewinnmindernd. Sie führen somit zu einem Steuerstundungseffekt.

Steuerliche
Vorteile

Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben. Je nach Finanzierung der Beiträge sind diese steuer- und sozialversicherungsfrei.*

*Siehe Abschnitt „Finanzierung“.

Recruiting- & Bindungskraft

Ein leistungsstarkes bAV-Angebot, z. B. über die Pensionszusage, entscheidet bei Fach- und Führungskräften häufig über die Arbeitgeberwahl.

Auch als
GrüneRente

Unsere bAV-Anlagekonzepte sind auch als nachhaltige GrüneRente verfügbar, um den zeitgemäßen Ansprüchen Ihrer Kunden gerecht zu werden.

Vertriebsunterstützung bAV: Top-Betreuung
und individuelle Unterstützung.

Für das Geschäftsfeld der bAV hat Die Stuttgarter das bewährte Betreuungskonzept mit Filialdirektion und Maklerbetreuer in Ihrer Region ergänzt. Mit der Vertriebsunterstützung bAV der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH stehen Ihnen zusätzlich zu Ihren Ansprechpartnern
im Außendienst die bAV-Experten in allen Fragen zur bAV und zu Ihren Vertriebsaktivitäten zur Seite. Erfahren Sie mehr über die bAV-Kompetenz
der Stuttgarter.

IVFP-Siegel mit Prädikat "Exzellent" für bAV-Kompetenz
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Funktionsweise

Einfaches Prinzip, große Wirkung: So funktioniert betriebliche Altersversorgung mit rückgedeckter Pensionszusage.

Bei einer Pensionszusage bilden Unternehmen eigene Rücklagen für die betriebliche Altersversorgung zum Beispiel von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) oder Fach- und Führungskräften. Die Rückdeckungsversicherung sichert die Pensionsansprüche ab. Sie kann vom Arbeitgeber individuell ausgestaltet werden.

bAV-Grafik Pensionszusage

Arbeitgeber

Das Unternehmen erteilt seinen Führungskräften bzw. dem GGF eine schriftliche Pensionszusage. Wenn der Versorgungsfall eintritt, z. B. mit Erreichen des Rentenalters, erbringt es die zugesagte Leistung, z. B. Zahlung einer lebenslangen Rente.

Pensions-Sicherungs-Verein

Im Regelfall müssen Zusagen gegenüber Arbeitnehmern dem Pensions-Sicherungs-Verein aG gemeldet und Beiträge für die Insolvenzsicherung geleistet werden.

Rückdeckungsversicherung

Zur Finanzierung der Pensionszusage wird eine Rückdeckungsversicherung bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. abgeschlossen. Das Unternehmen wird Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter für die Leistungen aus dieser Rückdeckungsversicherung. Der Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Arbeitnehmer wird versicherte Person.

Pfandrecht

Um die Altersversorgung auch für den Insolvenzfall abzusichern, wird die Rückdeckungsversicherung durch den Arbeitgeber an den Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Arbeitnehmer (ggf. dessen Hinterbliebene) verpfändet.

Finanzierung

Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfinanzierung: Die Pensionszusage erweist sich auch hier als flexibel.

Arbeitnehmerfinanzierung

Arbeitnehmer können ihre Versorgung durch Umwandlung von Bruttolohn unter Nutzung von Steuervorteilen aktiv (mit-)gestalten: Die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei.

Arbeitgeberfinanzierung

Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Durch die Rückstellungsbildung wird die Liquidität des Unternehmens erhöht – und durch die „freiwillige Sozialleistung“ maximale Bindung der Top-Kräfte im Unternehmen erreicht.

Arbeitnehmerfinanzierung

Arbeitnehmer können ihre Versorgung durch Umwandlung von Bruttolohn unter Nutzung von Steuervorteilen aktiv (mit-)gestalten: Die Beiträge sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei.

Arbeitgeberfinanzierung

Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Durch die Rückstellungsbildung wird die Liquidität des Unternehmens erhöht – und durch die „freiwillige Sozialleistung“ maximale Bindung der Top-Kräfte im Unternehmen erreicht.

Gut zu wissen!

  1. Pensionszusagen werden in der Handelsbilanz nach eigenen Regeln bewertet. In der Bilanz des Unternehmens sind für die eingegangenen Versorgungsverpflichtungen Pensionsrückstellungen auszuweisen.
  2. Damit die Finanzverwaltung Pensionsrückstellungen anerkennt, müssen besondere rechtliche Kriterien (z. B. Wartezeit, Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit der Zusage) beachtet werden.
  3. Die erteilte Pensionszusage regelt die Versorgungsleistungen, die der Arbeitgeber seinem GGF und seinen Arbeitnehmern zusagt. Die zur Finanzierung abgeschlossene Rückdeckungsversicherung kann der Arbeitgeber frei gestalten.

Anlagekonzepte

Die rückgedeckte Pensionszusage: bei der Stuttgarter mit 4 Anlagekonzepten.

classic

Die Rente mit sicherheitsorientierter Kapitalanlage

SicherheitChance

Eine sicherheitsorientierte Vorsorge, bei der die Beiträge vollständig im Sicherungsvermögen angelegt werden.

Die garantierten Leistungen können sich um eine laufende Überschussbeteiligung, Schlussüberschussanteile und die Bewertungsreserven erhöhen. Die garantierte Leistung zu Beginn der Rente ergibt sich mindestens aus der Summe der Sparanteile der Beiträge (Beiträge abzgl. Kosten) der Hauptversicherung (ohne Beiträge zur Zusatzversicherung).

index-safe

Die Indexrente mit garantierter Leistung

SicherheitChance

Eine chancenorientierte Versorgung, die zugleich ein hohes Maß an Sicherheit bietet.

Egal ob jährlich die Indexbeteiligung oder die sichere Verzinsung im Sicherungsvermögen gewählt wird: Bei positiven Indexentwicklungen wächst das Guthaben. Bei einer negativen Indexentwicklung kann ein einmal erreichtes Guthaben nicht mehr fallen.

comfort+

Die Fondsrente mit gemanagtem Portfolio und 80% Beitragsgarantie

SicherheitChance

Eine renditestarke Kapitalmarktanlage ohne komplizierte Investmententscheidungen.

Das Vertragsguthaben wird je nach Marktsituation flexibel auf unser Sicherungsvermögen und das gemanagte Portfolio verteilt. Eine Mindestrente ist garantiert und ergibt sich aus 80 % der Beitragssumme der Hauptversicherung (ohne Beiträge zur Zusatzversicherung).

performance+

Die Fondsrente mit freier Fonds-auswahl und 80% Beitragsgarantie

SicherheitChance

Eine renditestarke Kapitalmarktanlage, bei der Ihre Kunden ihre Fonds selbst auswählen können.

Wir verteilen das Vertragsguthaben je nach Kapitalmarktsituation flexibel auf unser Sicherungsvermögen und die gewählten Fonds. Eine Mindestrente ist garantiert und ergibt sich aus 80% der Beitragssumme der Hauptversicherung (ohne Beiträge zur Zusatzversicherung).

GGF-Versorgung

Die Pensionszusage eignet sich ideal für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH.

GGF haben in der Regel einen besonders hohen Vorsorgebedarf.

Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Alter eine besonders große Versorgungslücke zu erwarten. Ob sie nun in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen oder nicht: Aufgrund der regelmäßig hohen Bezüge (bei gleichzeitiger Begrenzung der Beiträge in der GRV) ergeben sich große Lücken zwischen dem letzten Einkommen und der gesetzlichen Rente.

Win-win-Versorgung – mit Vorteilen für das Unternehmen und den GGF.

Mit einer bei der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. rückgedeckten Pensionszusage profitieren GGF gleich doppelt: als Gesellschafter der GmbH und als Arbeitnehmer in einer Person. Denn das Unternehmen erhöht einerseits die Liquidität durch die Bildung von Rückstellungen – und andererseits erhöht die betriebliche Altersversorgung den Lebensstandard des GGF im Alter.

Sonderfall Pensionszusage und private Vorsorge mit BasisRente

Es gibt Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Wenn in dieser Situation bAV-Anwartschaften und eine BasisRente bestehen, kann es zu einer Kürzung des steuerlichen Höchstbetrages kommen.

Nachhaltige Vorsorge

Für alle, die mit ihrer Vorsorge ihre Zukunfts­aussichten und die Welt verbessern wollen: Die Stuttgarter GrüneRente.

GrueneRente Logo

Die Stuttgarter GrüneRente investiert in die Zukunft von Umwelt und Gesellschaft und genießt deshalb bei vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sofort große Sympathien.

Als ein Merkmal der GrüneRente sichert Die Stuttgarter ihren Kunden zu, mindestens in Höhe des Sparanteils der eingezahlten Beiträge bzw. des im Sicherungsvermögen angelegten Guthabens in ökologischen und sozialen Projekten und Kapitalanlagen zu investieren. Die Stuttgarter legt diese zum Beispiel in Windkraft und Solarenergie an oder finanziert sozial genutzte Immobilien und Projekte wie etwa Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen.

Die Rückdeckungstarife für Pensionszusagen sind in allen Anlagekonzepten auch als GrüneRente verfügbar. Mehr Informationen zur GrüneRente finden Sie hier:

Grafik "Nachhaltige Vorsorge"

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Ausgezeichnete Zukunftsaussichten mit dem ausgezeichneten bAV-Versicherer.

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Bei den Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen.

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Fr 9:30–12 Uhr und 14–16 Uhr