#Einkommensabsicherung Wie vergleicht man Äpfel mit Birnen? Ein neuer Bewertungsansatz der GFV von ASSEKURATA 06.09.2021 | Philip Wenzel Der Biometrie-Expertenservice hat gemeinsam mit ASSEKURATA ein neues Analyseverfahren entwickelt, dass die Grundfähigkeitsversicherung vom Leistungsfall her denkt und alle Auslöser in die medizinischen Auslöser zerlegt, um eine Vergleichbarkeit zu schaffen, die es bisher so nicht gab. Philip Wenzel © Tina Endres Entgegen der landläufigen Meinung lässt sich grundsätzlich alles miteinander vergleichen. Auch Äpfel mit Birnen. Die beiden Rosengewächse unterscheiden sich ja schon mal in Form und Farbe. Vermutlich ließe sich der Kaloriengehalt und andere Inhaltsstoffe vergleichen. Aber über den Geschmack lässt sich nicht streiten. Der eine mag Äpfel mehr, der andere eben Birnen. Bei Versicherungen ist es ähnlich. Ich kann die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Krankentagegeld vergleichen und feststellen, dass sich beide an vielen Stellen unterscheiden. Aber welche von beiden meinen Bedarf besser löst, lässt sich nur individuell klären. Oder in einem Modell mit einigen Annahmen. O. K. Google „Welche Grundfähigkeitsversicherung ist die Beste?“ Nachvollziehbarerweise will der Mensch aber immer wissen, wer oder was das Beste einer Art ist. Jeder, der schon mal eine neue Kaffeemaschine oder einen Schlagbohrer kaufen wollte, hat sicherlich gemerkt, dass die Google-Anfrage „Beste Kaffeemaschine 2021“ immer auch zu einem Ergebnis führt. Und nicht nur zu einem. Es finden sich unzählige Listen, die eben unterschiedliche Kriterien bewerten. In der Versicherungsbranche ist das genauso. Sowohl Kunden als auch Vermittler suchen Orientierung in Vergleichen. Aber wie vergleiche ich, was nicht zu vergleichen ist? Die Grundfähigkeits-Versicherung ist eine relativ junge Produktart, weshalb sich bisher noch kein Marktstandard herausgearbeitet hat. Wenn 2 Tarife die gleiche Grundfähigkeit versichern, dann kann das bei dem einen bedeuten, dass ich außerstande sein muss, eine Jacke anzuziehen, während der andere verlangt, die Arme auf Schulterhöhe zu heben und 10 Sekunden zu halten. Beides ist die Grundfähigkeit „Armgebrauch“. Biometrie-Expertenservice und ASSEKURATA mit neuem Ansatz Wir vom Biometrie-Expertenservice haben uns Gedanken gemacht, was der kleinste gemeinsame Nenner sein könnte. Und in ASSEKURATA haben wir Geschwister im Geiste gefunden. Zusammen haben wir dann ein Analyse-Verfahren entwickelt, dass eine Bewertung der verschiedenen Grundfähigkeitsversicherungen allgemein zulässt. Und innerhalb der Kriterien lässt sich dann auch festlegen, wer der Beste ist, obwohl uns bewusst ist, dass im Einzelfall eben auch andere Kriterien wichtiger sein können. Uns war am wichtigsten, dass im Leistungsfall geleistet wird. Ich denke, darauf kann man sich verständigen. Damit das passiert, sind in unseren Augen 3 Dinge wichtig: Der Kunde muss den Auslöser so verstehen, wie er auch im Leistungsfall zu prüfen ist. Der Auslöser muss objektiv überprüfbar sein. Der Auslöser muss relevant und erreichbar sein. Wann ist ein Auslöser wichtig? Ich fang mal in umgekehrter Reihenfolge an: Ein Auslöser ist umso relevanter, je häufiger die gesundheitliche Einschränkung, die zum Verlust der Grundfähigkeit führt, eintritt. Dazu muss man sich überlegen, was die häufigsten Erkrankungen sind und zu welchen Einschränkungen im Alltag diese führen können. Auslöser, die z. B. durch Fettleibigkeit einfacher erreicht werden, wie z. B. der Auslöser „Knien“, sind deshalb besonders relevant. Erreichbar ist ein Auslöser dann, wenn er einfach nachzuweisen ist. Der Verlust der Grundfähigkeit „Autofahren“ ist beispielsweise relevant, da es durchaus gesundheitliche Einschränkungen gibt, die das Autofahren zu gefährlich oder unmöglich machen. Das Problem ist aber, dass dir in der Regel der Führerschein dann nicht entzogen wird. Das passiert meist nur, wenn schon ein Unfall passiert ist. In dieser Ausgestaltung ist der Nachweis schwierig zu erreichen. Normalerweise gibt man den freiwillig ab. Das Verkehrsmedizinische Gutachten muss man dann vermutlich selbst bezahlen, aber der Nachweis ist dennoch leicht zu führen und somit gut erreichbar. Wann kann ich einen Auslöser objektiv prüfen? Objektivierbarkeit ist von beiden Seiten aus betrachtet sehr wichtig. Der Kunde weiß, was er im Leistungsfall erreichen muss, um seine Rente zu erhalten und der Versicherer spart sich unnötige Prüfungen. Außerdem wäre es im Zweifelsfall immer so, dass der Kunde vor Gericht gewinnen würde, sofern er einen einigermaßen guten Anwalt hat. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch steht sinngemäß, dass der Versicherer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen so schreiben durfte, wie er wollte. Deswegen darf der Kunde dann alles, was nicht eindeutig ist, so auslegen, wie er es versteht. Ein gutes Beispiel hierfür wurde mittlerweile durch unsere Analyse schon aus dem Markt genommen. Ein Tarif definierte den „Armgebrauch“ nämlich mit „Auf Schulterhöhe arbeiten“. Damit sind Verrichtungen des alltäglichen Lebens gemeint. Aber weil da „arbeiten“ steht, liegt ein Bezug zum Beruf nahe. Und wer dann in seinem Beruf nicht auf Schulterhöhe arbeitet, der dürfte sich theoretisch einen Beruf seiner Wahl aussuchen. Auch ist es nie gut, wenn die Grundfähigkeit ohne einen Zeitraum definiert ist. 400 m zu gehen kann nämlich verschieden herausfordernd sein. Und das hängt davon ab, wie schnell ich gehen muss. In den allermeisten AVB ist hier kein Zeitraum definiert, weshalb der Versicherer sich theoretisch auf den Standpunkt zurückziehen könnte, der Versicherte könne sich auch 2 Stunden Zeit lassen. Da würde dann aber schon das BGB wieder greifen. Denn ab einem gewissen Tempo kann man nicht mehr ernsthaft von Gehen reden. Habe ich auch richtig verstanden, was die Grundfähigkeit bedeutet? Der erste Punkt in unserer Kriterienliste, war vor allem uns vom Biometrie-Expertenservice sehr wichtig. Denn die GF-Versicherung wird ja eben damit beworben, dass sie einfach zu verstehen sei. Und das stimmt ja auch. Zu jeder Grundfähigkeit, die in den AVB beschrieben ist, habe ich sofort ein Bild im Kopf. Die wichtige Frage ist aber, ob sich diese auch mit der Vorstellung des Versicherers im Leistungsfall deckt. Denn tatsächlich werden derzeit noch viele Leistungsfälle abgelehnt, weil der Auslöser noch lange nicht erfüllt ist. Oft wird fälschlicherweise die berufliche Tätigkeit mit der Grundfähigkeit in Verbindung gesetzt. Aber wenn ein Fliesenleger nur noch eine Stunde am Tag knien kann, ist deswegen noch nicht der Auslöser der GFV erreicht. Hier geht es nur darum, sich einmalig zu knien und zu erheben. Viele Schnittmengen in den Auslösern am Markt Im einzelnen haben wir dann geprüft, was die medizinischen Auslöser sind und wie sich das auf die einzelnen Grundfähigkeiten auswirkt. Dabei haben wir Interessantes festgestellt. Zum einen sind Formulierungen wichtiger als Leistungsschwellen. Denn bei vielen Krankheiten geht es um ganz oder gar nicht. Ein paar Prozent, Kilo oder Meter sind dann auch egal. Und vor allem ist die Quantität der Auslöser selten ein Plus. Wer z. B. seine Hand nicht mehr gebrauchen kann, kann häufig auch nichts heben, tragen, ziehen oder schieben. Manche Auslöser gehen sogar vollständig in anderen auf, sodass hier maximal der einfachere Nachweis als Vorteil bestehen bleibt. In der Analyse ist es uns gelungen, mit einem neuen Blickwinkel ein Raster zu schaffen, in dem sich alle derzeitigen fundamentalen Grundfähigkeiten bewerten lassen. Darüber hinaus konnten wir Dopplungen und Schnittmengen aufdecken. Der Vorteil für den Versicherer ist sicherlich, die schnellere und objektivere Überprüfbarkeit im Leistungsfall. Und der Kunde wird zukünftig davon profitieren, dass er sich darauf verlassen kann, dass auch wirklich das versichert ist, was er sich vorstellt. Wollen Sie mehr wissen? Dann schauen Sie sich die Aufzeichnung zu unserem Online-Seminar „Fakten statt Features: So vergleicht Assekurata Grundsfähigkeitsversicherungen“ vom 21.9.2021 mit Philip Wenzel und Klaus L. Helm an. Zur aufzeichnung
#Einkommensabsicherung Stolperfalle für Kunden und Vermittler: Die vorvertragliche Anzeigepflicht 06.09.2021 | Alexander Schrehardt Mit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes hatte der Gesetzgeber auch die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers in § 19 VVG zum 1.1.2008 neu gefasst. Als Reaktion auf die geänderte Rechtsnorm hatten die Gesellschaften ihre Antragsfragen überarbeitet und den Fragenkatalog vor allem zu Vorerkrankungen des Antragsstellers weiter gefasst. Weiterlesen
#Nachhaltigkeit, #Video Abfrage der Nachhaltigkeits-Präferenzen – Chancen und Herausforderungen 16.10.2022 | Interview mit Volker Bohn und Theresa Durst Mit dem 2.8.2022 wird die Abfrage der Nachhaltigkeits-Präferenzen bei der Kundenberatung obligatorisch. Volker Bohn, Nachhaltigkeitsbeauftragter der Stuttgarter, im Video-Gespräch mit Produktmanagerin Regulatorik Theresa Durst über die Chancen sowie Herausforderungen der gesetzlichen Neuerungen und welche Rolle der Stuttgarter hierbei zukommt. Weiterlesen