#Altersvorsorge Betriebliche Altersversorgung ist (auch) weiblich 10.06.2022 | Sabrina Wasem, Die Stuttgarter „Heirate einen reichen Mann und du hast für immer ausgesorgt!“ Sabrina Wasem, Vertriebsunterstützerin im Backoffice bAV, erläutert aus ihrer Perspektive, weshalb diese Aussage zum Thema Altersversorgung von Frauen fragwürdig ist. Und woher es kommt, dass selbst Frauen ihrer Generation sich mit dem Thema so schwertun. Gleichzeitig beleuchtet sie Hintergründe, weshalb Frauen im Alter oft schlechter versorgt sind als Männer. Sabrina Wasem © David Franck Dass sich Frauen nicht durch Partnerwahl, sondern durch eigene Vorsorge ihr Alterseinkommen absichern sollten, ist für Sabrina Wasem schon lange klar. „Dass ein Ehemann keine Altersvorsorge ist, sollte jeder Frau klar sein. Das wusste bereits meine Oma und hat rechtzeitig selbst vorgesorgt.“ Aber wieso scheint es dennoch oft so zu sind sein, dass Frauen schlechter versorgt sind als Männer? Wenn wir unsere Ausbildung und/oder Studium beenden und ins Arbeitsleben eintreten, ist vom Gender-Pay-Gap und ungleicher Altersversorgung noch nicht viel zu sehen. Doch je nach gewählter Berufsbranche beginnt bereits hier sich die Gehaltsentwicklung unterschiedlich zu verändern. Im Jahr 2020 lag das durchschnittliche Gender-Pay-Gap bei 18 % *, in einzelnen Branchen lag es sogar bei bis zu 31 %. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Frauen entsprechend weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dieses Gender-Pay hat sich zwar in den letzten Jahren verkleinert, ist aber nach wie vor nicht unerheblich. Die ersten Berufsjahre vergehen, die erste bAV wurde vielleicht auch schon abgeschlossen. Und nun kommt das freudige Ereignis: Nachwuchs kündigt sich an. Und spätestens jetzt sind wir in den allermeisten Fällen wieder bei der klassischen Rollenverteilung. Denn auch in Zeiten von Gleichberechtigung und Elternzeit beginnt der Ausstieg aus dem Job zunächst für die Frau – und zwar mit Beginn des Mutterschutzes, meist direkt gefolgt von Elternzeit. Der Anteil von Männern, die Elternzeit in Anspruch nehmen, liegt nach wie vor unter 3 %*. Denn das Elterngeld hat einen Haken: Es ist in der Höhe gedeckelt. Und Paare, bei denen der Mann ohnehin schon mehr als seine Frau verdient, tun sich offensichtlich sehr schwer, diese finanzielle Einbuße hinzunehmen. Und so kommt es, dass Männer – wenn überhaupt – nur einige wenige Monate Elternzeit nehmen und Frauen den Löwenanteil in der Kinderbetreuung übernehmen und zu Hause bleiben. Und was passiert in dieser Zeit mit der Altersversorgung? Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werden Kindererziehungszeiten angerechnet (Achtung: hier muss ggf. eine Klärung des Rentenkontos vorgenommen werden). Doch vor allem in der betrieblichen Altersversorgung gibt es Handlungsbedarf. Was passiert mit diesen Verträgen? Direktversicherungen werden in der Regel beitragsfrei gestellt, wodurch sich die zu erwartende Rente entsprechend reduziert. Und folgt nach einigen Monaten oder Jahren der Wiedereinstieg in den Beruf, so erfolgt dieser meinst in Teilzeit, da Ganztages-Kita-Plätze mehr als rar sind. Und Teilzeit bedeutet dann auch ein entsprechend geringes Gehalt. bAVheute.de Bleiben Sie informiert – lesen Sie umfangreiche News zur Stuttgarter bAV-Lösung und alles rund um die bAV, was Sie für eine umfassende Beratung benötigen. Mehr erfahren Ein optimaler Zeitpunkt, sich die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung für Frauen anzuschauen. Die durch geringeres Gehalt auch entsprechend geringeren gesetzlichen Rentenansprüche sind durch eine gute betriebliche Altersversorgung auszugleichen. Die durch geringeres Gehalt auch entsprechend geringeren gesetzlichen Rentenansprüche sind durch eine gute betriebliche Altersversorgung auszugleichen. Hier kann zusätzlich auch über die Förderung nach § 100 EStG der Arbeitgeber „in die Pflicht genommen“ werden. Denn nicht selten fallen gerade Frauen – auch aufgrund von Teilzeit – mit einem Gehalt von max. 2.575 € p. M. in den Förderrahmen des § 100 EStG. Ein guter Ansatz für das bAV-Ticketmodell, welches Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und geförderte Arbeitgeber-Rente klug und ertragbringend für Arbeitnehmer*innen kombiniert. Bei einigen Frauen kommt im Laufe der Zeit noch ein weiterer „Knick“ im Berufsleben: die Pflege von Angehörigen. Denn ähnlich wie bei der Elternzeit sind es auch hier die Frauen, die den Beruf hintenanstellen, um für die Familie zu sorgen. Zwar können auch diese Zeiten auf die gesetzliche Rente angerechnet werden, der Ertrag hieraus ist jedoch recht überschaubar. Durch diese berufliche Biografie von Frauen sind die Ansprüche aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersversorgung meist deutlich geringer als die der Männer. Hier lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung, wie die unten stehende Musterberechnung (siehe Kasten) veranschaulicht. Unsere bAV-Lösung (zu finden auf bAVheute.de) bietet hier ein durchdachtes Vorsorgekonzept, das sowohl für Arbeitnehmer*innen als auch für Arbeitgeber*innen lohnend ist. Und noch weitere Punkte sprechen für die Beratung von Frauen zum Thema bAV. Bei Frauen hat die betriebliche Altersversorgung ein durchaus positives Image, das belegt das Ergebnis der Studie „Gender-Gap in der bAV“ vom Risikoberater Aon (siehe hierzu auch unseren Artikel vom 30.08.2021 auf bavheute.de). Die Studie stellt außerdem fest: „Frauen haben ein abgeklärtes, rationales Verhältnis zum Geld, verlassen sich auf sich selbst und betrachten die bAV als die Altersvorsorge mit dem besten Image.“ Deshalb ist es umso wichtiger, durch eigene Vorsorge Ergänzungen zu schaffen. Dafür ist die bAV besonders geeignet.* Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021 Sprechen Sie uns an: Ihr Maklerbetreuer und die SVO-Vertriebsunterstützung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit wir gemeinsam die Vorsorgesituation für Frauen verbessern. Mehr erfahren
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