#Vertriebsservice GwG-Registrierungspflicht für Makler und Vertreter 28.09.2023 | Matthias Sandrock, Die Stuttgarter Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter sind spätestens ab dem 1.1.2024 nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren. Diese Verpflichtung betrifft Vermittler (konkret: Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter), die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermitteln. Die Verpflichtung gilt nicht für Vertreter nach § 34 d Abs. 7 GewO, bei denen ein Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernommen hat. Matthias Sandrock, Leitung der Gruppe Grundsatzfragen/AD Personal bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G © Die Stuttgarter Hintergrund Versicherungsvermittler, die die genannten Produkte vermitteln, sind nach dem Geldwäschegesetz sogenannte “Verpflichtete”. Damit treffen sie neben den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten wie beispielsweise die Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten, auch besondere Meldepflichten. Liegen beispielsweise Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, muss der Verpflichtete diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Welche Vorschriften sind einschlägig? Die Verpflichtung ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG in Verbindung mit den §§ 43 und 45 GwG. Was ist zu tun? Unter folgendem Link finden Sie die relevanten Informationen zum Registrierungsprozess: https://goaml.fiu.bund.de/Home PS: Zugelassene Rentenberater, die solche Rechtsdienstleistungen ausüben, die sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 und 10 GwG zu Verpflichteten machen, sollten prüfen, ob die Voraussetzungen der Registrierungspflicht auch bei ihnen vorliegen.
#Altersvorsorge, #Gastbeitrag „Vor der Wettbewerbssituation ist uns nicht bange“ 31.08.2026 Das Altersvorsorgedepot wird ab 2027 den Markt für Vorsorgeprodukte neu sortieren. Jens Göhner von der Stuttgarter beurteilt die Reform und spricht über den Staat als künftigen Wettbewerber um Kunden sowie die Vorbereitungen seines Hauses auf die neuen Rahmenbedingungen. Weiterlesen
#Altersvorsorge Die Stuttgarter begleitet Sie und Ihre Kunden in die Zukunft der Altersvorsorge 30.07.2026 | Die Stuttgarter Am 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) in Kraft. Es markiert die größte Reform in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente 2002. Nicht nur die Fördersystematik und die Höhe der Zulagen […] Weiterlesen