#Vertriebsservice GwG-Registrierungspflicht für Makler und Vertreter 28.09.2023 | Matthias Sandrock, Die Stuttgarter Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter sind spätestens ab dem 1.1.2024 nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren. Diese Verpflichtung betrifft Vermittler (konkret: Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter), die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermitteln. Die Verpflichtung gilt nicht für Vertreter nach § 34 d Abs. 7 GewO, bei denen ein Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernommen hat. Matthias Sandrock, Leitung der Gruppe Grundsatzfragen/AD Personal bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G | © Die Stuttgarter Hintergrund Versicherungsvermittler, die die genannten Produkte vermitteln, sind nach dem Geldwäschegesetz sogenannte “Verpflichtete”. Damit treffen sie neben den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten wie beispielsweise die Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten, auch besondere Meldepflichten. Liegen beispielsweise Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, muss der Verpflichtete diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Welche Vorschriften sind einschlägig? Die Verpflichtung ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG in Verbindung mit den §§ 43 und 45 GwG. Was ist zu tun? Unter folgendem Link finden Sie die relevanten Informationen zum Registrierungsprozess: https://goaml.fiu.bund.de/Home PS: Zugelassene Rentenberater, die solche Rechtsdienstleistungen ausüben, die sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 und 10 GwG zu Verpflichteten machen, sollten prüfen, ob die Voraussetzungen der Registrierungspflicht auch bei ihnen vorliegen.
#Altersvorsorge Die Digitale Rentenübersicht: Der Staat gibt Einblick, wir schaffen Durchblick 25.07.2024 Am 1.1.2025 startet die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung den vollständigen Regelbetrieb. Erstmals erhalten Bürger auch digital einen umfassenden Überblick über den Stand ihrer persönlichen Altersvorsorge. Bereits jetzt zeigt sich: Die Digitale Rentenübersicht bietet neue Chancen und Potenziale für die unabhängige Vorsorgeberatung. Deshalb machen wir sie bei der Stuttgarter zu „unserem“ Thema. Weiterlesen
#Altersvorsorge Geschenkte Zukunft – mit der BasisRente performance+ gegen Einmalbeitrag 16.07.2024 Mit der Basisrente profitieren Ihre Kunden doppelt: Denn die sogenannte Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung. Ihre Kunden bekommen also ein Stück Zukunft vom Staat geschenkt. Weiterlesen
#Einkommensabsicherung Schulstart? BU-Start! 14.06.2024 Bald beginnen die Sommerferien. Das heißt, jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Eltern auf die Einkommensabsicherung ihrer Kinder anzusprechen. Denn der Start in ein neues Schuljahr, vielleicht sogar in eine weiterführende Schule oder Ausbildung ist ein passender Anlass, sich um die Zukunft der Kids Gedanken zu machen. Weiterlesen