#Vertriebsservice GwG-Registrierungspflicht für Makler und Vertreter 28.09.2023 | Matthias Sandrock, Die Stuttgarter Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter sind spätestens ab dem 1.1.2024 nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) elektronisch zu registrieren. Diese Verpflichtung betrifft Vermittler (konkret: Versicherungsmakler und Mehrfachvertreter), die Lebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermitteln. Die Verpflichtung gilt nicht für Vertreter nach § 34 d Abs. 7 GewO, bei denen ein Versicherer die uneingeschränkte Haftung übernommen hat. Matthias Sandrock, Leitung der Gruppe Grundsatzfragen/AD Personal bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G © Die Stuttgarter Hintergrund Versicherungsvermittler, die die genannten Produkte vermitteln, sind nach dem Geldwäschegesetz sogenannte “Verpflichtete”. Damit treffen sie neben den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten wie beispielsweise die Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten, auch besondere Meldepflichten. Liegen beispielsweise Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, muss der Verpflichtete diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Welche Vorschriften sind einschlägig? Die Verpflichtung ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG in Verbindung mit den §§ 43 und 45 GwG. Was ist zu tun? Unter folgendem Link finden Sie die relevanten Informationen zum Registrierungsprozess: https://goaml.fiu.bund.de/Home PS: Zugelassene Rentenberater, die solche Rechtsdienstleistungen ausüben, die sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 und 10 GwG zu Verpflichteten machen, sollten prüfen, ob die Voraussetzungen der Registrierungspflicht auch bei ihnen vorliegen.
#Unternehmen Wechsel im Vorstand: Ralf Berndt übergibt an Jesko David Kannenberg 29.11.2024 Die Aufsichtsräte der Stuttgarter Versicherungsgruppe haben Jesko David Kannenberg einstimmig zum 1. Mai 2025 in die Vorstände der Unternehmen der Gruppe bestellt. Als Vorstand für Vertrieb, Marketing und betriebliche Altersversorgung wird der 46-Jährige die Nachfolge von Ralf Berndt antreten. Der Ende August 2025 planmäßig in den Ruhestand geht. Weiterlesen
#Unternehmen, #bAV, #Nachhaltigkeit Die Stuttgarter mittendrin – ein Rückblick auf die DKM 2024 13.11.2024 Auch dieses Jahr war Die Stuttgarter auf der DKM 2024 in Dortmund vertreten – dem zentralen Branchentreffen der Finanz- und Versicherungswelt. Mit einem eigenen Stand war das Team vor Ort, um mit Maklern, Branchenkollegen und Fachleuten ins Gespräch zu kommen. Weiterlesen
#Altersvorsorge, #Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge-Beratung klar gewünscht 06.11.2024 Fast die Hälfte der Deutschen legt bei der Altersvorsorge-Beratung Wert auf Nachhaltigkeit. Zudem zeigen sich 36 Prozent bereit, eine geringere Rendite in Kauf zu nehmen, wenn ihre Beiträge nachhaltig angelegt werden. Weiterlesen