#Nachhaltigkeit Nachhaltige Produkte – was sagt die Offenlegungsverordnung? 14.04.2021 | Florian Fiederling Die europäische Offenlegungsverordnung regelt, welche Informationen zu nachhaltigen Produkten für Kunden relevant sind. Wann ist ein Produkt aus gesetzlicher Sicht also nachhaltig? © shutterstock | petrmalinak Seit Januar 2022: Neben den bereits geltenden vorvertraglichen Informationen, müssen Versicherungsunternehmen ihre Kunden auch laufend zum Thema Nachhaltigkeit informieren. Seit Januar 2022 gibt es dafür in den wiederkehrenden Standmitteilungen zum Vertrag die Rubrik “Informationen zur Nachhaltigkeit”. Dort finden Kunden Angaben zu den ökologischen und sozialen Merkmalen des jeweiligen Finanzprodukts. Bei Produkten der GrünenRente wird auch über die Entwicklung und Aufteilung des Deckungskapitals informiert. Die EU-Offenlegungsverordnung („Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“) beinhaltet Vorschriften für Anbieter, z. B. Lebensversicherer, und Berater. Ziel ist, dass Anleger – und damit auch Kunden, die in der Altersvorsorge auf Versicherungen setzen – Klarheit erhalten: Welche Auswirkungen haben Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Produkts? Wirbt ein Produkt mit ökologischen oder sozialen Merkmalen? Strebt ein Produkt nachhaltige Investitionen an? Übrigens: Seit März 2021 haben alle Anbieter und Vermittler per Gesetz die Aufgabe, die Antworten auf diese Fragen an die Kunden zu liefern. Und diese Informationen finden Vermittler und Kunden in den vorvertraglichen Informationen zu den Produkten. Information zu Nachhaltigkeitsrisiken: Pflicht für jede Altersvorsorge Eine Aussage zur Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite ist für alle Rentenversicherungen verpflichtend (Artikel 6 der Offenlegungsverordnung). Solche Nachhaltigkeitsrisiken können Klimawandel, Verstoß gegen anerkannte Arbeitsstandards oder Korruption sein. Werden z. B. bei einem Unternehmen Korruptionsvorwürfe bekannt, kann dies den Wert einer Aktie des Unternehmens negativ beeinflussen. Über solche Risiken sollen Kunden künftig informiert sein. Lebensversicherer setzen in der Regel auf das Prinzip der Mischung und Streuung. Das Ziel ihrer Kapitalanlage sind ein ausgewogenes Risiko-Ertrags-Verhältnis und die verlässliche Finanzierung der Leistungen aller Verträge. Somit steht langfristige Sicherheit in der Kapitalanlage an oberster Stelle. Daher können Aussagen zu Risiken aufgrund von Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge z. B. lauten: „Es sind keine wesentlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite unserer Produkte zu erwarten“ oder „Die Auswirkung eventueller Nachhaltigkeitsrisiken einzelner Unternehmen bzw. von Investitionen ist minimiert“.Das sind beruhigende Aussagen für alle, die auf Sicherheit in der Altersvorsorge setzen. Weitere Informationen zu grünen Produkten Eine weitere Pflicht besteht für Rentenversicherungen, die ein klares Bekenntnis zur Nachhaltigkeit haben. Sie müssen detaillierter zeigen, welche Merkmale ihnen wichtig sind oder welche Ziele sie verfolgen. Zwei Kategorien werden dabei unterschieden Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben (geregelt in Artikel 8 der Offenlegungsverordnung) Produkte, die eine nachhaltige Investition anstreben (geregelt in Artikel 9 der Offenlegungsverordnung) Die Kunden sollen z. B. Angaben darüber erhalten, welche Anlagestrategien verfolgt werden, in welchen wirtschaftlichen Sektoren investiert wird oder ob Derivate verwendet werden. GrüneRente: konkrete Beispiele für Informationen Einige Beispiele der GrüneRente veranschaulichen, welche Angaben gefordert werden. Welche Anlagestrategie verfolgt dieses Finanzprodukt, um die ökologischen und sozialen Merkmale zu erfüllen?Die Stuttgarter wendet bei der GrüneRente mehrere Nachhaltigkeitsansätze an. Neben Positivkriterien und Ausschlusskriterien gibt es eine Auswahl von Projekten und Kapitalanlagen, die eine ökologische, soziale oder ethische Wirkung haben (z. B. Themenfonds). In welche wirtschaftlichen Sektoren gliedern sich die Kapitalanlagen auf?Die Kapitalanlagen für die GrüneRente im Sicherungsvermögen gliedern sich in GreenBonds, Finanzierungen von Photovoltaikanlagen, Beteiligungen an Onshore-Wind-/Photovoltaikprojekten, Finanzierungen sozial genutzter Immobilien, Mikrofinanzfonds, Beteiligungen an nachhaltig orientierten Unternehmen, Finanzierungen von Biogasanlagen, nachhaltige Fonds. Es werden sowohl direkte Investitionen, z. B. in Form von Unternehmensbeteiligungen, als auch indirekte Investitionen, z. B. in Form von Finanzierungen und Fondsbeteiligungen, getätigt. Werden für das Finanzprodukt Derivate eingesetzt? Bei der GrüneRente setzt Die Stuttgarter im Sicherungsvermögen keine Derivate ein. Übrigens: Nach aktuellem Stand gehen wir heute davon aus, dass unser Produkt die GrüneRente Artikel 8 entspricht. Dementsprechend erhalten Sie die Informationen, die nach Artikel 8 der Offenlegungsverordnung erforderlich sind. Besonderheit fondsgebundene Rentenversicherungen Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wie der GrüneRente performance+ erfolgt ein Teil der Anlage in Nachhaltigkeitsfonds. Auch zu diesen Fonds stellt Die Stuttgarter Informationen rund um die Nachhaltigkeit bereit. Und je nach Anlageschwerpunkt stufen die jeweiligen Fondsgesellschaften ihre Nachhaltigkeitsfonds selbst ein. Dabei werden derzeit folgende Stufen verwendet: O = kein ESG-Fonds, d. h., der Fonds ist nicht als nachhaltig deklariert B = ESG-Basic-Fonds, d. h., der Fonds berücksichtigt ESG-Aspekte und informiert darüber E = ESG-Fonds, d. h., der Fonds folgt einer dezidierten ESG-Strategie; er erfüllt die Anforderungen des Artikels 8 der Offenlegungsverordnung I = Impact-Fonds, d. h., der Fonds verfolgt Investments, die eine konkrete Auswirkung auf die Nachhaltigkeit haben; er erfüllt die Anforderungen des Artikels 9 der Offenlegungsverordnung Fazit: Kunden erhalten zahlreiche Informationen rund um Nachhaltigkeit bei der Altersvorsorge. Vermittler sind gut beraten, sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zu verschaffen und Produkte mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit anzubieten. Die zusätzliche Transparenz hilft die Funktionsweisen und Ansätze der Produkte zu erklären. Doch die vorhandenen Produkte sind vielfältig und zu ihnen muss immer individuell beraten werden. Die Entscheidung, ob sie ihre Altersvorsorge nach Kriterien der Nachhaltigkeit gestalten möchten, treffen Kunden weiterhin noch selbst. Unabhängige Vermittler sind die ersten Ansprechpartner und können auch künftig auf das Know-how und die Unterstützung der Stuttgarter bauen.
#Unternehmen Neuer Koalitionsvertrag: Statements von Vorstandvorsitzendem Dr. Guido Bader 14.04.2025 Zur Person: Dr. Guido Bader Seit 2009 bei der Stuttgarter Versicherungsgruppe & seit Juni 2021 Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Versicherungsgruppe studierter & promovierter Wirtschaftsmathematiker Ressorts & Verantwortlichkeiten: Aktuariat und Produktentwicklung für die Personen- und Kompositversicherung, Kapitalanlage […] Weiterlesen
#Unternehmen Wechsel im Nachhaltigkeitsmanagement: Annkatrin Schöller übernimmt bei der Stuttgarter 14.04.2025 Als Nachhaltigkeitsbeauftragte wird Annkatrin Schöller die Ausrichtung der Stuttgarter in diesem Bereich gemeinsam mit dem unternehmensinternen Nachhaltigkeitsboard strategisch weiterentwickeln. Ein besonderer Fokus ihrer Arbeit liegt auf der transparenten Berichterstattung und der Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Ziel […] Weiterlesen
#Unternehmen Makler-Champions 2025: Ralf Berndt als „Persönlichkeit des Jahres“ ausgezeichnet 14.04.2025 | Die Stuttgarter Ein Abend voller Auszeichnungen – mit einem besonderen Höhepunkt Die Verleihung des Awards Makler-Champions 2025 in Köln stand wieder ganz im Zeichen exzellenter Vermittlerunterstützung. Ausgezeichnet wurden Versicherer, die sich im Urteil von Maklerinnen und Maklern […] Weiterlesen