#Nachhaltigkeit Nachhaltiges Investieren: Nicht „ob“, sondern „wie“ ist entscheidend 17.02.2022 | Volker Weber Was auf politischer Ebene passieren muss, damit die Beratung zu nachhaltigen Finanzprodukten richtig ins Rollen kommt. Ein Kommentar von Volker Weber, Vorstandsvorsitzender des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG). Volker Weber © FNG Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums mit 3 Hauptzielen: der Umlenkung von Kapitalflüssen in eine nachhaltigere Wirtschaft, dem Mainstreaming, sprich der Einbeziehung von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement, und der Förderung von Transparenz und Langfristigkeit. Außerdem 10 Schlüsselmaßnahmen, darunter auch die Nachhaltigkeit in der Anlageberatung. Hauptpunkte des Aktionsplans für nachhaltiges Wachstum der Europäischen Kommission Umlenkung von Kapitalflüssen in eine nachhaltigere Wirtschaft Mainstreaming – von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement Förderung von Transparenz und Langfristigkeit Mit der Anpassung der IDD sowie der Änderung der MiFID-II-Richtlinie im Rahmen der Umsetzung des EU-Aktionsplans soll die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden in der Anlageberatung dieses Jahr verpflichtend werden. Allerdings führen die Komplikationen und Verzögerungen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie und dem Aufschub der technischen Regulierungsstandards zur Präzisierung der Transparenz- und Offenlegungsverordnung zu erheblichen praktischen Herausforderungen bei der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen von Endkunden. Die MiFID-II-Vorgaben, wie sie vom 21. April 2021 vorgegeben sind, sind für Finanzmarktteilnehmer zum 2. August 2022 nicht zu erfüllen. Richtig ins Rollen kann die grüne Beratung jedoch nur auf Grundlage einer möglichst vollständigen Datenlage kommen. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass Kunden nachhaltiges Investieren vorenthalten wird. Deshalb setzt sich das FNG dafür ein, weiter gehende Orientierungshilfen im Bereich Nachhaltigkeit für institutionelle und private Investoren zu schaffen. Bereits heute hat das FNG-Siegel als ganzheitliches SRI-Siegel eine Vorbildfunktion. Flankierend dazu und um den anstehenden Herausforderungen von MiFID II schon heute zu begegnen, bietet das FNG verschiedene Lösungen und FNG-Standards (Nachhaltigkeitsprofile, Transparenzlogo). Hinzu kommen Weiterbildungsangebote, um den Anforderungen durch MiFID II hinsichtlich zusätzlicher Qualifikation und ESG-Kompetenz, gerecht zu werden, sowie ein Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen. Zusätzlich zur Umsetzung von IDD und MiFID II muss die Politik auch die institutionellen Investoren weiterverpflichten, über ihr nachhaltiges Anlegen zu berichten. Hierbei ist vielmehr das „Wie“ als das „Ob“ entscheidend. Die weitere Verbesserung des Nachhaltigkeits- und Impact-Reportings bringt neue Herausforderungen für die Finanzbranche. Doch hier können wir uns an Frankreich orientieren, wo diese Berichtspflicht bereits umgesetzt ist. Auch in die Vorsorge muss das Thema integriert werden. Je mehr Anwendungsfelder, desto höher die Akzeptanz bei den Berater:innen, damit die grüne Beratung richtig ins Rollen kommen kann. Über das FNG Das Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG) ist seit 2001 der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Zu unseren über 220 Mitgliedern, die sich für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft einsetzen, zählen Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Ratingagenturen, Finanzberatungen, wissenschaftliche Institutionen, Versicherungen, NGOs und Privatpersonen. Das FNG fördert den Dialog und Informationsaustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und setzt sich seit 20 Jahren für verbesserte rechtliche und politische Rahmenbedingungen für nachhaltige Investments ein. Volker Weber ist seit September 2007 Vorstandsvorsitzender des FNG mit Sitz in Berlin.www.forum-ng.org
#Altersvorsorge, #Vertriebsservice Zuzahlungen: 3 Booster für Ihr Jahresendgeschäft 22.08.2024 | Die Stuttgarter Helfen Sie Ihren Kunden, die staatlichen Förderungen bei der Altersvorsorge auszuschöpfen. Zuzahlungen bis Jahresende, spätestens bis zum 31.12.2024, sichern Steuervorteile und verbessern das Versorgungsniveau. Weiterlesen
#Altersvorsorge, #Vertriebsservice 4 Tipps für die reibungslose Anmeldung zur Digitalen Rentenübersicht 19.08.2024 | Die Stuttgarter Um die Digitale Rentenübersicht zu nutzen, muss man sich registrieren – inklusive Online-Identitätsnachweis. Dafür müssen Ihre Kunden einige Hilfsmittel parat haben, unter anderem die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Diese funktioniert nur mit AusweisApp und – je […] Weiterlesen
#Altersvorsorge, #Vertriebsservice Die Digitale Rentenübersicht: Der Staat gibt Einblick, wir schaffen Durchblick 25.07.2024 | Die Stuttgarter Am 1.1.2025 startet die Digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung den vollständigen Regelbetrieb. Erstmals erhalten Bürger auch digital einen umfassenden Überblick über den Stand ihrer persönlichen Altersvorsorge. Bereits jetzt zeigt sich: Die Digitale Rentenübersicht bietet neue Chancen und Potenziale für die unabhängige Vorsorgeberatung. Deshalb machen wir sie bei der Stuttgarter zu „unserem“ Thema. Weiterlesen