Schulstart? BU-Start!

Bald beginnen die Sommerferien. Das heißt, jetzt ist der ideale Zeitpunkt, Eltern auf die Einkommensabsicherung ihrer Kinder anzusprechen. Denn der Start in ein neues Schuljahr, vielleicht sogar in eine weiterführende Schule oder Ausbildung ist ein passender Anlass, sich um die Zukunft der Kids Gedanken zu machen! Bei der Stuttgarter profitieren Ihre Kunden außerdem bis zum letzten Sommerferientag vom erweiterten Schülerstatus – sogar, wenn danach eine Ausbildung folgt!
Schulstart? BU-Start!
© shutterstock | Yuganov Konstantin

Die eigene Arbeitskraft ist das wichtigste Zukunftskapital, das ein junger Mensch mitbringt. Umso wichtiger, sie früh genug abzusichern! Bei der Stuttgarter geht das mit der BU PLUS für Schüler bereits ab 10 Jahren, und mit dem GrundSchutz+ für Kids sogar schon ab 5 Jahren. Warum sich das für Ihre Kunden rentiert und wie Sie den erweiterten Schülerstatus an Verkaufsargument einsetzen können, erfahren Sie hier.

Mit dem erweiterten Schülerstatus vorteilhafte Konditionen sichern

Normalerweise endet das Schuljahr in Deutschland kurz nach der Ausgabe der Zeugnisse, am 31. Juli. Treten Schüler danach in eine neue Schulform ein oder beginnen eine Ausbildung, müssen sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer höheren Einstufung rechnen. Nicht so bei der Stuttgarter! Wir verlängern den aktuellen Schülerstatus bis zum Ende der Sommerferien des jeweiligen Bundeslandes. Das heißt: Bei Abschluss einer BU vor Ende der Sommerferien gilt der Schülerstatus der jeweiligen Schulform und ggf. der Klassenstufe für die Einstufung der Berufsgruppe!

Diese Regelung gilt sogar auch für künftige Azubis: Diese werden noch als Schüler eingestuft und nicht gemäß dem gewählten Ausbildungsberuf. Es genügt, dass der Antrag bis spätestens Ende der Sommerferien des jeweiligen Bundeslandes bei der Stuttgarter vorliegt. Und dass der technische Versicherungsbeginn maximal in dem Monat liegt, in welchem auch die Sommerferien des entsprechenden Bundeslandes enden. Am Beispiel Baden-Württemberg: Die Sommerferien enden in diesem Jahr am 7.9.24. Damit darf dann der technische Versicherungsbeginn spätestens der 1.9.24 sein.

Sprechen Sie Eltern am besten gleich auf diese vorteilhafte Möglichkeit an – und nutzen Sie auch die Sommerferienzeit noch für Ihre Beratung!

Einkommensabsicherung schon für Kinder? Na klar!

Nach wie vor gilt: Je früher mit der elementaren Absicherung der Arbeitskraft begonnen wird, desto besser! Denn mit einem frühen Abschluss sichern Eltern ihren Kindern viele Vorteile, die sich auch auf deren zukünftige Absicherung auswirken:

  • Uneingeschränkter Zugang – Jugendliche haben in der Regel noch keine Vorerkrankungen. Ein Antrag in höherem Alter kann Ausschlüsse oder Ablehnung zur Folge haben.
  • Attraktive Beiträge – Kindern sind besonders attraktive Beiträge sicher. Für das gesamte Berufsleben! Das lohnt sich langfristig.
  • Individuelle Einstufung – Für Schüler werden die Beiträge auf Basis des Schulzweigs und der Klassenstufe ermittelt.
  • Beitragsschutz bei Beginn der Ausübung einer Risikosportart – Auch hier bleiben die günstigeren Beiträge bestehen.

Zudem ist zu bedenken, dass Menschen in jungen Jahren im Falle schwerwiegender Erkrankungen oder Unfallfolgen noch vollkommen unzureichende oder sogar keine finanzielle Absicherung durch gesetzliche Versicherungen genießen. Dabei lauern auch bereits im Schulalter diverse gesundheitliche Gefahren und Risiken, die zu einer Schulunfähigkeit führen können: Beginnend von ADHS und Konzentrationsschwierigkeiten über starke Abhängigkeiten von Social Media, Cybermobbing, Essstörungen und Allergien bis hin zum schwerwiegenden Sportunfall.

Eine eigene Absicherung entlastet daher im Fall der Fälle die gesamte Familie finanziell. Zum Beispiel, wenn ein Elternteil die Arbeitszeit reduzieren muss, um sich um das verletzte Kind zu kümmern – und so das Familieneinkommen sinkt.

Eine ausführliche Einwandbehandlung inklusive Beispielrechnung für die Einkommensabsicherung für Kids haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Schutz direkt ab der Einschulung – mit dem GrundSchutz+ mit BU-Wechseloption

Die Stuttgarter bietet erstklassige Produkte und Vertriebshilfen zur Einkommensabsicherung junger Menschen an. Beraten Sie zum Beispiel zur Einschulung in die erste Klasse die Grundfähigkeitsversicherung Stuttgarter GrundSchutz+. Diese bietet umfassende Leistungen zu besonders günstigen Beiträgen, sowie ein „Einfrieren des Gesundheitszustandes“. So können die Kinder später mit der BU-Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung in die BU PLUS wechseln.

Für Gymnasiasten ab der 5. bzw. 11. Klasse sowie für angehende Azubis empfiehlt sich die Stuttgarter BU-PLUS für Schüler. Diese zahlt u.a. auch bei bestimmten schweren Krankheiten und Einschränkungen.

Mit der Stuttgarter Einkommensabsicherung kann das neue Schuljahr kommen!

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