#Einkommensabsicherung Wie Sie Eltern die Einkommensabsicherung für ihren Nachwuchs näherbringen können. 01.07.2021 | Klaus L. Helm, Die Stuttgarter Fast so groß wie das Marktpotenzial fallen die Fragen von Eltern aus, wenn es um die Einkommensabsicherung ihrer Kinder geht. Doch es gibt viele gute Gründe und Argumente, das Einkommen bzw. die Folgen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit abzusichern. Wir haben einige für Sie zusammengestellt. © shutterstock | alphaspirit.it „Mein Kind hat doch noch gar kein Einkommen. Warum braucht es jetzt schon eine Einkommensabsicherung?“ Dafür gibt es einen guten Grund: Je älter, desto schwieriger und teurer wird es, eine zu bekommen. Viele Erwachsene können gar keine oder nur noch eine eingeschränkte Einkommensabsicherung bekommen. Denn sie haben häufig bereits eine Krankheitsgeschichte oder treiben Risikosportarten. Kinder und Jugendliche sind in der Regel gesund und haben keine Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbys. So können sie ohne Einschränkungen versichert werden – und profitieren dabei vom vierfachen Einfrier-Effekt. „Wenn wir so früh abschließen, zahlen wir ja ewig lang. Das kostet doch in Summe viel mehr, als wenn sich mein Kind später allein absichert.“ Nein – sehr wahrscheinlich ist es sogar deutlich günstiger. Denn je früher das Kind versichert wird, desto niedriger sind die Beiträge – und bleiben es dauerhaft. In der fiktiven Beispielrechnung unten wird bereits deutlich: Eine Absicherung bis zum 67. Lebensjahr, die mit 16 Jahren beginnt, kostet unterm Strich insgesamt nur wenige hundert Euro mehr als bei einem Eintrittsalter von 36 Jahren. Aber sie beinhaltet ganze 20 Jahre mehr Versicherungsschutz in Höhe von 1.000 Euro Monatsrente.Dazu kommt: Im Beispiel werden lediglich idealtypisch verschiedene Eintrittsalter verglichen. In der Realität steigt das Risiko jedoch unkalkulierbar, dass mit zunehmendem Alter Erkrankungen und andere Risikofaktoren, wie z.B. das geänderte Rauchverhalten oder eine ungünstigere Berufsgruppeneinstufung, die künftigen Beiträge deutlich und dauerhaft in die Höhe treiben. Aus Kundensicht im wahrsten Sinne des Wortes ein unberechenbares Risiko. Fiktive Beispielrechnung Einstiegsalter 16 Jahre Kumulierte Beitragszahlungen für die Stuttgarter BU PLUS (Endalter 67) Beispiel für BU PLUS (Tarif 91) mit 1.000 Euro BU-Rente, Nichtraucher, einheitliche Berufsgruppe B05. Zum Beispiel Schüler mit 16 Jahren in Sekundarstufe 2, Ausbildung mit 26 Jahren, technischer Zeichner mit 36 Jahren, Endalter 67. 25.000 € 20.000 € 15.000 € 10.000 € 5.000 € Beitragsentwicklung Einstiegsalter 10 Beitragsentwicklung Einstiegsalter 25 Alter 5 15 25 35 45 55 65 27.702 € für 57 Jahre Versicherungsschutz 28.849 € für 42 Jahre Versicherungsschutz Die BU für Schüler lohnt sich Mit dem frühen Abschluss einer BU sind Schülern besonders attraktive Beiträge sicher – für das gesamte Berufsleben! „Jetzt sind die Beiträge zwar noch günstig, aber wenn mein Kind später einen Risikoberuf ausübt, wird’s bestimmt richtig teuer.“ Eben nicht – das ist ja das Gute an einer frühen Absicherung! Bei einem Wechsel in einen risikoreicheren Beruf bleiben die günstigeren Beiträge der ursprünglichen Einstufung erhalten. Und das gilt auch, wenn das Kind später einmal eine Risikosportart beginnt. „Mein Kind kann ja als Schüler ohne Einkommen noch gar nicht berufsunfähig werden.“ Doch – auch wenn der Begriff „berufsunfähig“ hier nicht hundertprozentig passt. Ein Schüler ist „berufsunfähig“, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am regulären Schulunterricht an einer allgemeinbildenden Schule teilnehmen kann. In diesem Fall zahlt Die Stuttgarter bereits die Rente. Und wenn das Kind vor Einstieg ins Berufsleben seine Erwerbsfähigkeit teilweise oder ganz verliert, sorgt der Schutz langfristig für ein gesichertes „Ersatzeinkommen“. „Falls mein Kind später kein eigenes Geld verdienen kann, bekommt es doch Hilfe vom Staat – oder?“ Jein. Abgesehen von der knappen Mindestsicherung (Sozialhilfe) im Erwachsenenalter hilft der Staat leider wenig. Eine (geringe) Erwerbsminderungsrente von der deutschen Rentenversicherung wird erst nach mindestens fünf Jahren Beitragszeit gezahlt – Jugendliche und junge Erwachsene können hier also nichts erwarten. Und nach einem Unfall leistet zwar die gesetzliche Unfallversicherung – aber nur, wenn der Unfall sich auf dem Weg zu oder von der Bildungseinrichtung oder dem Arbeitsplatz bzw. dort vor Ort ereignet hat. Freizeitunfälle und schwere Krankheiten sind hier ganz außen vor. Nicht umsonst sagen auch Verbraucherschützer: Die möglichst frühzeitige Einkommensabsicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
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